Filme auf Patienten-Fernseher öffentliche Wiedergabe? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 04.12.2023 15:58

Filme auf Patienten-Fernseher öffentliche Wiedergabe?

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Das Fernsehprogramm in einem Krankenhaus ist zu einem Fall für das Münchner Amtsgericht geworden. Die Frage: Ist es als öffentliche Vorführung zu werten, wenn Patienten sich auf Geräten in ihren Zimmern im normalen TV-Programm Filme und Serien ansehen? Allein das Ermöglichen des Zugangs über die zur Verfügung gestellten Fernseher reiche aus, argumentierte die Klägerin, die für die Lizenz rund 1130 Euro Schadenersatz wollte. Sie berief sich auf ihre Rechte an Filmen wie „The Da Vinci Code - Sakrileg“ und „Toni Erdmann“ oder der TV-Serie „Biene Maja“. Das Gericht sah das anders. Die potenzielle Möglichkeit des Zugangs reiche nicht aus, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde.

Die Klägerin hätte nach Ansicht des Gerichts beweisen müssen, dass im fraglichen Zeitraum tatsächlich eines der Filmwerke auf einem Fernseher in einem der Patientenzimmer wiedergegeben wurde. Dem sei sie aber nicht nachgekommen, heißt es in der Begründung der Entscheidung, die bereits am 28. Juli gefällt wurde.

© dpa-infocom, dpa:231204-99-178870/2


Von dpa
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