Familienterror endet vor dem Landgericht: So lief der Prozessauftakt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.07.2024 20:10

Familienterror endet vor dem Landgericht: So lief der Prozessauftakt

Die Große Strafkammer tagte mit den Berufsrichtern Dr. Stephan Wittenberger, Dr. Christian Eberlein (Kammervorsitzender) und Anna Flor (Zweiter bis Vierte von links) sowie zwei Schöffen. (Foto: Andrea Walke)
Die Große Strafkammer tagte mit den Berufsrichtern Dr. Stephan Wittenberger, Dr. Christian Eberlein (Kammervorsitzender) und Anna Flor (Zweiter bis Vierte von links) sowie zwei Schöffen. (Foto: Andrea Walke)
Die Große Strafkammer tagte mit den Berufsrichtern Dr. Stephan Wittenberger, Dr. Christian Eberlein (Kammervorsitzender) und Anna Flor (Zweiter bis Vierte von links) sowie zwei Schöffen. (Foto: Andrea Walke)

Eine psychische Erkrankung kann einen Menschen auf tragische Weise verändern. Das wurde beim Auftakt eines Prozesses vor dem Ansbacher Landgericht deutlich. Verhandelt wird der Fall eines 64-Jährigen, der seine Familie terrorisiert hat. Aktuell befindet er sich in der Psychiatrie – das Gericht muss unter anderem entscheiden, ob die Unterbringung fortgesetzt wird.

Rund eine halbe Stunde benötigt Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier, um die Anklage vorzutragen. Vorgeworfen werden dem Rentner unter anderem Körperverletzung, versuchte gefährliche Körperverletzung, Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz und räuberischer Diebstahl.

Über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten soll er seiner 62-jährigen Ehefrau nachgestellt haben. Seit November 2022 lebt das Paar getrennt. Seitdem suchte er laut den Vorwürfen immer wieder Kontakt – persönlich, über Messenger-Dienste oder Briefe. Darin drohte er ihr zum Teil mit körperlicher Gewalt oder der Veröffentlichung von kompromittierenden Bildern. Auch noch, als die Frau – später auch die Tochter – längst Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt hatten.

Angeklagter glaubt, Symptome kommen von einem Schlaganfall

Weitere Anklagepunkte betreffen einen räuberischen Diebstahl, bei dem der Rentner eine Supermarkt-Angestellte, die ihn an der Flucht hindern wollte, geschlagen haben soll. Des Weiteren soll er in einer Bar versucht haben, eine Deko-Glasflasche nach einem Türsteher zu werfen, weil dieser ihn zum Gehen aufgefordert hatte.

Am ersten Verhandlungstag verliert sich der Angeklagte in Details und Ausflüchten. Er sei wegen einer psychischen Erkrankung stationär in Behandlung. Seine Symptome kommen, so glaubt er, von einem Schlaganfall 2006. Er selbst habe keine Veränderungen an sich bemerkt. „Ich habe es nicht erkannt.“ Auf Appell des Vorsitzenden Richters Dr. Christian Eberlein und nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Christoph Schmitt räumt er schließlich die Nachstellungen ein. Bezüglich des Diebstahls zeigt er sich sicher, den Einkauf bezahlt zu haben, an den Versuch, die Flasche nach dem Türsteher zu werfen, könne er sich nicht erinnern.

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Ehefrau des Angeklagten: „wunderschöne Zeiten zusammen gehabt”

Die tragische Geschichte eines Menschen, der sich nach über 40 Jahren als guter Ehemann und Vater, nach beruflichem Erfolg und ehrenamtlichem Engagement innerhalb weniger Jahre in einen unangenehmen Zeitgenossen verwandelt hat, schildert die Ehefrau. „Wir haben wunderschöne Zeiten zusammen gehabt“, bemerkt sie traurig und beschreibt dann, wie sich ihr Mann seit 2019 verändert hat.

Er sei zunehmend aggressiv geworden, habe keine Kritik mehr vertragen und gewollt, dass alles „nach seinem Kopf geht“. Darüber hinaus habe er Kontakt zu angeblichen Frauen im Internet – vermutlich Betrüger – gesucht, teils Tausende Euro überwiesen und schon nachmittags Alkohol getrunken. Immer wieder habe die Familie ihn gebeten, sich Hilfe zu holen, berichtet sie. „Aber er hat niemanden an sich herangelassen, weil er in seiner eigenen Welt gefangen ist.“

Nur auf massives Drängen habe er sich in Behandlung begeben. Eine Zeit lang habe er die Medikamente auch genommen, sie dann aber im Feuerkorb verbrannt. „Ich habe so viel gekämpft um unsere Ehe und um das alles aufrecht zu erhalten. Aber er war nicht mehr er selbst.“

Im Urlaub betrunken von der Polizei aufgegriffen

Einen endgültigen Schlussstrich zog sie nach einem gemeinsamen Urlaub bei der älteren Tochter in Singapur, wo der Angeklagte betrunken von der Polizei aufgegriffen worden sei. Wieder zurück im Landkreis Ansbach zog der Rentner zunächst in ein Hotel, dann in seinen Wohnwagen. Vorbei war es damit nicht für die Familie: „Wir haben nur in Angst und Schrecken gelebt, weil er immer wieder aufgetaucht ist.“

Ein Vorfall brannte sich besonders in ihr Gedächtnis ein. Da habe er ihr im Hof aufgelauert, ihr beide Daumen in den Mund gesteckt und die Mundwinkel auseinandergezogen. Als sie um Hilfe rief, packte er sie am Handgelenk, zog sie hinter sich her und drohte, sie umzubringen. „Ich habe nur noch geschrien.“ Am nächsten Tag war ihr Mund geschwollen, der Arm blau.

Tochter bricht mehrmals in Tränen aus

Mit den Wutanfällen ihres Vaters musste sich auch die Tochter auseinandersetzen – selbst als sie hochschwanger war. Im Zeugenstand bricht sie mehrmals in Tränen aus. Obwohl er kaum zugänglich gewesen sei, habe sie immer wieder versucht, mit ihrem Vater zu reden.

Besonders schlimm waren für sie die Entgleisungen nach den Geburten ihrer beiden Kinder. Als sie mit der ersten Tochter nach Hause kam, habe er ihre Mutter angegriffen – während sie mit dem zwei Tage alten Säugling in der Küche saß. „Er hat mir einen der schönsten Momente im Leben geklaut.“ Ihr Mann habe ihn dann aus dem Haus geworfen.

Art der psychischen Erkrankung noch unklar

Als sie ihre zweite Tochter auf die Welt gebracht hatte und noch im Krankenhaus war, klingelte er nachts am Wohnhaus Sturm. Als ihm nicht geöffnet wurde, sei er über eine Leiter auf den Balkon gestiegen und habe mit den Fäusten gegen die Scheiben gehämmert, erzählt sein Schwiegersohn. Das ältere Kind habe ein halbes Jahr nicht allein geschlafen, weil es das so mitgenommen habe.

Unter welcher psychischen Erkrankung der Angeklagte genau leidet, ist derzeit noch unklar. Dr. Georgi Georgiev, Leitender Oberarzt der Forensik am Ansbacher Bezirkskrankenhaus, tendiert zu einer organischen Persönlichkeitsstörung, möglicherweise einer beginnenden Demenz. Dafür sprächen, so sagt er, auch die soziale Enthemmung, mangelnde Empathiefähigkeit und Impulsivität.

Ein weiteres Gutachten wird beauftragt

Der psychiatrische Gutachter Peter Sauer geht wegen vorheriger Diagnosen eher von einer bipolaren affektiven Störung mit manischen und depressiven Schüben aus. Er weist aber darauf hin, dass die Störung in Einzelfällen in eine Demenz münden kann.

Sauer sieht beim Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit. Er empfiehlt trotzdem, ein weiteres Gutachten zu beauftragen, um zu klären, ob eine künftige Unterbringung in der Psychiatrie anzuordnen ist. Dem Vorschlag kommt das Gericht bis zum nächsten Verhandlungstag am 24. Juli nach.


Andrea Walke
Andrea Walke
... ist Redakteurin in der Lokalredaktion Ansbach und seit Dezember 2012 bei der FLZ. Sie fühlt sich in Rathäusern genauso wohl wie in Gerichtssälen und trifft am liebsten Menschen, die eine interessante Geschichte zu erzählen haben. Seit 2017 betreut sie redaktionell die Aktion "FLZ-Leser helfen".
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