Ein Drittel der Fernverkehrszüge fällt am Montag aus | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.05.2023 10:50

Ein Drittel der Fernverkehrszüge fällt am Montag aus

Der Bahnstreik ist vorerst abgewendet - die Bahn behält aber Kulanzregelungen bei. (Foto: Jens Büttner/dpa)
Der Bahnstreik ist vorerst abgewendet - die Bahn behält aber Kulanzregelungen bei. (Foto: Jens Büttner/dpa)
Der Bahnstreik ist vorerst abgewendet - die Bahn behält aber Kulanzregelungen bei. (Foto: Jens Büttner/dpa)

Nach der Absage des zweitägigen Warnstreiks kann die Deutsche Bahn die Züge zu Wochenbeginn trotzdem nicht wie gewohnt fahren lassen. Am Montag werde ein Drittel der geplanten Fernzüge nicht verkehren, teilte der bundeseigene Konzern am Sonntag mit. „Ab Dienstag werden alle ICE- und IC-Züge wieder wie geplant unterwegs sein“, kündigte die Bahn an.

Als Grund für das eingeschränkte Angebot am Montag nannte sie die schwierige Organisation: Rund 50.000 Zugfahrten im Fern- und Nahverkehr müssten mit den entsprechenden Schicht- und Einsatzplänen neu eingetaktet werden. Ein Teil der Wagen und Loks müssten an neue Abfahrtsorte gebracht werden.

Für den Regionalverkehr sprach die Bahn allgemein von „Einschränkungen und Zugausfällen“, mit denen regional am Montag zu rechnen sei. Bereits für Sonntagabend erwartete die Bahn einzelne Zugausfälle. Der von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ausgerufene Warnstreik sollte am Sonntag um 22.00 Uhr beginnen und 50 Stunden später enden, am Dienstag um 24.00 Uhr.

Warnstreik überraschend abgesagt

Die EVG sagte den geplanten Ausstand am Samstag überraschend ab. Zuvor hatte es im Tarifkonflikt mit der Bahn unter Vermittlung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main eine Verständigung gegeben, die nun Grundlage weiterer Tarifverhandlungen sein wird.

Da der Warnstreik nur bei der Deutschen Bahn abgesagt wurde, werden einige Verbindungen anderer Bahn-Unternehmen zu Wochenanfang ausfallen. In Bayern trifft es zum Beispiel die Bayerische Oberlandbahn, die Bayerische Regiobahn und den Meridian, wie die EVG mitteilte. Die Gewerkschaft verhandelt derzeit mit Dutzenden Bahn-Unternehmen parallel über neue Tarifverträge.

Die Warnstreik-Ankündigung von Donnerstagmorgen brachte reichlich Bewegung in die Gespräche zwischen EVG und DB. Die Deutsche Bahn versuchte offensiv, den Ausstand noch zu verhindern. Ein Verhandlungsversuch scheiterte aber am Donnerstagabend, am Freitagmittag lief dann ein Ultimatum der EVG für ein neues Angebot seitens der DB ab.

Im nächsten Schritt zog der Konzern vor das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main und stellte einen Eilantrag, um per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung den Warnstreik abzuwenden. Die DB bewertete den geplanten Ausstand als „unverhältnismäßig“, er schädige Kundinnen und Kunden sowie „unbeteiligte Dritte“. Knapp vier Stunden lang wurde am Samstag vor Gericht diskutiert, ehe beide Seiten einem Vergleich zustimmten - also einem Kompromiss.

„Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, „nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses“.

Mindestlohn als Knackpunkt

Ein Knackpunkt im laufenden Tarifkonflikt ist das Thema Mindestlohn, das auch vor Gericht den Angaben beider Seiten zufolge großen Raum einnahm. Etwa 2000 Beschäftigte erhalten den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro derzeit lediglich über Zulagen. Die EVG hat es zur Voraussetzung für alle weiteren Verhandlungen gemacht, dass zunächst dieser Mindestlohn in die Tariftabellen aufgenommen wird. Sie will damit erreichen, dass für alle weiteren Verhandlungsergebnisse diese 12 Euro pro Stunde die Grundlage bilden.

Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen. Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch darüber gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen.

Tarifrunde für 230.000 Beschäftigte

Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Der Streit um den Mindestlohn betrifft also gerade mal rund ein Prozent der Menschen, für die insgesamt verhandelt wird. Für die Gewerkschaft ist dieser Punkt aber entscheidend - sie will die Beschäftigten mit geringen Löhnen etwa mit Blick auf die Inflation überproportional stärken.

Dass die unteren Lohngruppen überproportional gestärkt werden sollen, zeigt sich auch an der Hauptforderung an die Branche, bei der ein hoher Festbetrag im Fokus steht: 650 Euro mehr pro Monat will die Gewerkschaft für die Beschäftigten bei den 50 Bahn-Unternehmen erreichen, erst bei den oberen Einkommen fordert sie Prozente, konkret 12 Prozent. Die Laufzeit soll nach Gewerkschaftsvorstellung bei 12 Monaten liegen.

Die Bahn hat zuletzt steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen von insgesamt 2850 Euro sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt - das alles bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

© dpa-infocom, dpa:230514-99-683650/5


Von dpa
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