Weg frei für das 49-Euro-Ticket: Was bekomme ich dafür? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.03.2023 16:33

Weg frei für das 49-Euro-Ticket: Was bekomme ich dafür?

Das Deutschlandticket kann bundesweit im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse genutzt werden. (Foto: David Young/dpa)
Das Deutschlandticket kann bundesweit im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse genutzt werden. (Foto: David Young/dpa)
Das Deutschlandticket kann bundesweit im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse genutzt werden. (Foto: David Young/dpa)

Der Weg für den Start des 49-Euro-Tickets am 1. Mai ist frei. Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat einem Finanzierungsgesetz zu. Am 3. April soll der Verkauf beginnen.

Es kann bundesweit im Nah- und Regionalverkehr in der 2. Klasse genutzt werden. Das sind Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress-Züge. Der Fernverkehr und private Anbieter sind wie beim 9-Euro-Ticket ausgeschlossen.

Was gibt es neben dem Preis noch für Unterschiede?

Das Deutschlandticket ist ein Abonnement, das monatlich kündbar ist. Es ist an eine Person gebunden und kann nicht an andere Nutzer weitergereicht werden. Es kann online vorbestellt werden. Ab dem 3. April soll das auch über Handyapps der Verkehrsbetriebe möglich sein. Es kann auch schriftlich in den Kundenzentren bestellt werden. Über App, Internet oder Kundenzentren kann das Abo ebenso bei der Deutschen Bahn abgeschlossen werden. Ab 1. Mai kann es digital auf dem Handy genutzt werden. Oder man bestellt eine Chipkarte. Ein Kauf an Automaten oder in Papierform ist beim Deutschlandticket anders als beim 9-Euro-Ticket nicht vorgesehen.

Für welchen Zeitraum gilt das 49-Euro-Ticket?

Das Deutschlandticket gilt immer für den aktuellen Kalendermonat. Wer sich also erst am 15. eines Monats entscheidet, muss für den Zeitraum bis Ende dieses Monats die vollen 49 Euro zahlen. Wer das Abonnement nicht kündigt, erhält es für den nächsten Monat automatisch weiter. Das Ticket kann aber stets zum Ende jeden Monats gekündigt werden.

Was müssen Stammkunden der Verkehrsbetriebe tun?

In der Regel werden Abo-Kunden angeschrieben und über das weitere Verfahren informiert. Darin wird erklärt, ob sie aktiv werden müssen oder automatisch umgestellt werden, weil etwa ihr altes Abo teurer ist. Die Verkehrsverbünde berichten, dass etwa 95 Prozent der Angeschriebenen das Deutschlandticket wollen. Allerdings sollten Stammkunden auch den Zusatznutzen bestehender Abos wie eine kostenfreie Mitnahme eines Fahrrades oder etwa die Mitnahme von Freunden am Abend oder am Wochenende beachten. Hier gilt es dann Vor- und Nachteile im Vergleich zum Deutschlandticket genau abzuwägen.

Wie sieht es bei Jobtickets aus?

Wenn ein Arbeitgeber mindestens 25 Prozent des Ticketpreises übernimmt, gewähren Bund und Länder noch einmal einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent, so dass insgesamt mindestens 30 Prozent Rabatt auf diese Weise zusammenkommen. In dem Fall würden Beschäftigte höchstens 34,30 Euro im Monat für das Deutschlandticket zahlen. Die Jobticket-Variante des Deutschlandstickets ist bundesweit gültig.

Werden diesmal mehr Busse und Bahnen im Einsatz sein?

Nein. Die Verkehrsverbünde fordern bereits seit langem mehr Geld für Investitionen ein. Außerdem fehlt zusätzliches Personal und die Krankenstände waren zuletzt hoch. Die Verkehrsverbünde verweisen aber auf aktuelle freie Plätze in Bus und Bahn. Die Auslastung ist hier noch nicht wieder auf dem Vor-Corona-Niveau, sondern liegt bei etwa 80 bis 85 Prozent. Dabei könnte auch Homeoffice eine Rolle spielen.

Wird ein Kundenansturm in Bussen und Bahnen erwartet?

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen geht von bundesweit fünf bis sechs Millionen Neukunden durch das Deutschlandticket aus. Dabei wird hauptsächlich von Gelegenheitsfahrgästen ausgegangen, aber auch von Umsteigern von Auto auf Bus und Bahn. Bei den Spitzenzeiten besteht die Hoffnung, dass Kunden auch stärker andere Zeiten nutzen werden.

Kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen?

Nein. Einzelne Bundesländer machen hier möglicherweise eigene Zusatzangebote. In NRW soll etwa zum 1. Juli ein NRW-weit geltendes Fahrrad-Monatsabo zum Preis von 39 Euro eingeführt werden. Es gibt jedoch keine Mitnahmegarantie für Fahrräder, wenn der Zug voll ist.

Welche Zusatzregelungen gelten noch?

Kinder unter 6 Jahren können beim Deutschlandticket mitgenommen werden. Studierende können ab 1. Mai ein günstiges Angebot nutzen. Sie müssen übergangsweise nur die Differenz zwischen ihrem Semesterticket und dem 49-Euro-Ticket zahlen, um den Nah- und Regionalverkehr bundesweit nutzen zu können. Zumeist sind das 12 bis 19 Euro pro Monat. Bis zum Wintersemester soll ein dauerhaftes bundesweites Modell für Studierende stehen.

© dpa-infocom, dpa:230329-99-135875/9


Von dpa
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