Bayerns Polizei stellt Klimaklebern 7500 Euro in Rechnung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.03.2023 09:12

Bayerns Polizei stellt Klimaklebern 7500 Euro in Rechnung

Ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“ hängt an einem Polizeipräsidium. (Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild)
Ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“ hängt an einem Polizeipräsidium. (Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild)
Ein Schild mit der Aufschrift „Polizei“ hängt an einem Polizeipräsidium. (Foto: Roland Weihrauch/dpa/Symbolbild)

Die bayerische Polizei hat Klimaklebern bislang schon in rund 50 Fällen Einsätze in Rechnung gestellt. Die Gesamtsumme beträgt mehr als 7500 Euro, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den Polizeipräsidien im Freistaat ergeben hat.

Spitzenreiter ist bei den Kosten - wie so oft - München. Dort zählte das Polizeipräsidium bis Anfang März 13 Leistungsbescheide mit einer Gesamtsumme von 3250 Euro. Zehn weitere Verfahren mit einer Gesamtsumme von 2750 Euro befänden sich „in der Anhörungsphase“.

Im Polizeipräsidium Oberbayern Nord werden nach einer Aktion von Klimaaktivisten am Münchner Flughafen derzeit vier Leistungsbescheide bearbeitet. In drei der Verfahren geht es um je 250 Euro und in einem Verfahren um 500 Euro.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat nach zwei Klebeaktionen in Nürnberg nach Angaben eines Sprechers 25 Kostenrechnungen zu je 59 Euro verschickt. Gesamtsumme: 1475 Euro.

Sechs Kostenbescheide stellte das Polizeipräsidium Oberpfalz Klimaklebern bislang zu. Die Gesamtsumme betrug 1118 Euro, die höchste Einzelsumme 259 Euro.

Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West wurden bisher vier Kostenrechnungen mit einer Gesamtsumme von 320 Euro versandt; die höchste Einzelsumme betrug dabei 80 Euro. Das Polizeipräsidium Niederbayern meldete drei Kostenbescheide zu je 80 Euro.

Die Präsidien Schwaben/Nord, Unterfranken, Oberfranken und Oberbayern/Süd hatten nach Angaben ihrer Sprecher zunächst keine solcher Fälle.

Hintergrund dieser Rechnungen ist Paragraf eins der Polizeikostenverordnung. Diese sieht „für die Anwendung unmittelbaren Zwangs einen Gebührenrahmen von 36 bis 1500 Euro vor“. In diese Gebühren fällt nach Angaben eines Münchner Polizeisprechers der „Aufwand aller beteiligten Behörden und Stellen“: „Dies umfasst sowohl den konkreten Arbeitsaufwand des Lösens von der Fahrbahn, als auch den globalen Aufwand für die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen vor Ort, die Bereitstellung von Lösungsmitteln und besonders geschultem Personal.“

Bei dem Geld, das die Polizei den Aktivisten in Rechnung stellte, die sich aus Protest gegen den Klimawandel auf der Straße festklebten, handelt es sich nicht um eine Strafzahlung. Die kommt auf die Klimakleber möglicherweise darüber hinaus noch zu. Darüber entscheiden Gerichte.  

© dpa-infocom, dpa:230312-99-921091/2


Von dpa
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