Bayerische Behörden geben Kulturschätze an Italien zurück | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.06.2023 15:02

Bayerische Behörden geben Kulturschätze an Italien zurück

Kriminalhauptkommissar Christian Klein packt in der Asservatenkammer der Kunstfahndung des Landeskrimimalamts Bayern ein antikes Keramikgefäß aus Italien aus. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)
Kriminalhauptkommissar Christian Klein packt in der Asservatenkammer der Kunstfahndung des Landeskrimimalamts Bayern ein antikes Keramikgefäß aus Italien aus. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)
Kriminalhauptkommissar Christian Klein packt in der Asservatenkammer der Kunstfahndung des Landeskrimimalamts Bayern ein antikes Keramikgefäß aus Italien aus. (Foto: Angelika Warmuth/dpa)

Bayern hat wertvolle Kunst- und Kulturgegenstände an Italien zurückgegeben. Sie waren vor Jahren aus italienischen Museen gestohlen oder illegal ausgegraben und nach Bayern geschmuggelt worden. Der Vizepräsident des bayerischen Landeskriminalamtes, Guido Limmer, übergab die insgesamt 14 Gegenstände den Behörden in Rom, wie das LKA am Montag mitteilte.

Unter den zurückgegebenen Gegenständen befanden sich den Angaben zufolge ein korinthischer Bronzehelm, den ein Mann illegal nach Bayern gebracht hatte und vier römisch-byzantinische Goldmünzen, die 2009 aus dem Archäologischen Nationalmuseum in Parma gestohlen worden waren. Einige von ihnen entdeckten die Ermittler im Handel, andere im Privatbesitz.

Außerdem wurde eine mehr als 2500 Jahre alte Schale mit Bildmotiven aus der griechischen Mythologie zurückgegeben, bei der es sich um eingetragenes, italienisches Kulturgut handelte. Die Schale war laut LKA unerlaubterweise aus Italien ausgeführt worden und sollte in einem Münchner Auktionshaus versteigert werden.

Auch ein 2006 aus dem Mailänder Museum Castelo Sforzesco gestohlenes Embriachi-Kästchen mit Schnitzereien aus Tierknochen wurde den italienischen Behörden bei der Rückgabe übergeben. Das Kästchen war laut LKA von Italien über Großbritannien und Belgien nach Deutschland geschmuggelt und dort zum Verkauf angeboten haben.

Bis 2016 war es den Fahndern in solchen Fällen nur möglich, wegen Hehlerei zu ermitteln, seither aber haben sie ein etwas schärferes Schwert bekommen. Im August 2016 trat das Kulturgutschutzgesetz in Kraft, das die illegale Aus- und Einfuhr von Kulturgütern aus und nach Deutschland unter Strafe stellt und den illegalen Handel damit.

Nach Angaben des Büros von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) wurden seit Inkrafttreten der Regelung rund 2000 Gegenstände an EU-Mitgliedsstaaten zurückgegeben. 2018 waren es den Angaben zufolge drei Gegenstände, 2019 mehr als 1000, 2020 waren es 38, 2021 insgesamt 884, 2020 waren es 10 und und diesem Jahr bislang 15. Die Zahlen variieren nach Angaben eines Sprechers darum so stark, weil 2019 und 2021 zahlreiche Münzen zurückgegeben wurden, die einzeln zählen.

„Die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern kann nur gemeinsam gelingen - auf europäischer und internationaler Ebene. Die deutsch-italienische Zusammenarbeit ist in dieser Hinsicht ein Musterbeispiel“, sagte Roth laut Mitteilung in Berlin. „Dank der vertrauensvollen Zusammenarbeit konnten wir mit keinem anderen europäischen Land so viele Rückgaben erzielen wie mit Italien. Die heutige Rückgabe sichert und bewahrt nicht nur bedeutendes Kulturerbe, sie beweist zugleich auch erneut die Wirksamkeit des Kulturgutschutzgesetzes.“

© dpa-infocom, dpa:230605-99-947549/2


Von dpa
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