Polizeigesetze regeln Bußgelder und Überwachung neu | FLZ.de

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Veröffentlicht am 09.04.2024 17:06

Polizeigesetze regeln Bußgelder und Überwachung neu

Ein Polizist hält ein Paar Handschellen. (Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild)
Ein Polizist hält ein Paar Handschellen. (Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild)
Ein Polizist hält ein Paar Handschellen. (Foto: Soeren Stache/dpa/Symbolbild)

Nach dem Ende der Verbandsanhörung ist die jüngste Novelle mehrerer bayerischer Polizeigesetze nun wieder Sache des Landtags. Das Kabinett verwies am Dienstag den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) zur finalen Befassung an das Parlament.

Die Novelle sieht unter anderem eine neue Rechtsgrundlage für die umstrittene Polizei-Software Vera infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vor rund einem Jahr zur automatisierten Datenauswertung vor. Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird mit der geplanten Rechtsgrundlage sichergestellt, dass die Analysesoftware nur noch unter den vom Gericht formulierten Voraussetzungen und Maßgaben und ohne eine Verbindung zum Internet eingesetzt werden kann. Ferner würden speziell geschulte Polizeiexperten eine Zugriffsberechtigung erhalten.

Mit der „Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform“ will die Polizei vorhandene Daten schneller auswerten und verknüpfen. Das helfe, Gefährder und Banden schneller zu ermitteln, kriminelle Netzwerke leichter zu entdecken, mögliche Opfer besser zu schützen und Straftaten möglichst im Vorhinein zu verhindern, sagte Herrmann.

Zudem wurden in der Novelle den Angaben zufolge einige Vorschriften „vorsorglich angepasst“, auch wenn bisher keine verfassungsgerichtliche Beanstandung vorliege. Dies betreffe etwa die Voraussetzungen der heimlichen Wohnungsbetretung durch die Polizei, wenn diese zur Vorbereitung verdeckter Maßnahmen unter anderem Technik einbauen muss.

Wie Herrmann betonte, soll darüber hinaus im PAG eine Rechtsgrundlage zur Übermittlung von Bildmaterial von an gefährdeten Objekten angebrachten Kameras an die Polizei verankert werden, soweit die Polizei an diesen Orten selbst Kameras aufstellen dürfte. Das betrifft etwa die Videoüberwachung an großen Verkehrsknotenpunkten wie an Bahnhöfen oder Flughäfen. Zudem soll die Polizei künftig auch gegenüber den Personen Platzverweise aussprechen dürfen, die Polizeieinsätze behindern. Geplant sei auch, dass die Polizei künftig selbst sogenannte Meldeauflagen aussprechen kann.

Die Novellen umfassen auch neue Bußgeldtatbestandteile, etwa wenn jemand gegen Meldeauflagen oder Aufenthaltsverbote von Gemeinden verstößt. Ferner sollen Polizeiangestellte künftig „zur Überwachung des ruhenden Verkehrs“ auch Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern ab 60 Euro anzeigen können, etwa wenn Falschparker Radfahrer auf Radwegen behindern.

© dpa-infocom, dpa:240409-99-614563/2


Von dpa
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