Naturkatastrophe: Was Florida-Reisende jetzt wissen müssen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 07.10.2022 15:09

Naturkatastrophe: Was Florida-Reisende jetzt wissen müssen

Das Discovery Cove und die anderen Seaworld-Themenparks in Orlando sind nach kurzzeitiger Schließung wieder geöffnet. (Foto: Verena Wolff/dpa-tmn)
Das Discovery Cove und die anderen Seaworld-Themenparks in Orlando sind nach kurzzeitiger Schließung wieder geöffnet. (Foto: Verena Wolff/dpa-tmn)
Das Discovery Cove und die anderen Seaworld-Themenparks in Orlando sind nach kurzzeitiger Schließung wieder geöffnet. (Foto: Verena Wolff/dpa-tmn)

Hurrikan „Ian“ hat insbesondere in Teilen Floridas große Verwüstungen hinterlassen und zahlreiche Todesopfer gefordert. US-Präsident Joe Biden sagte bei einem Besuch in der Region, dass der Wiederaufbau Jahre dauern werde.

Der Wirbelsturm hat auch Auswirkungen auf möglicherweise geplante Reisen in den Bundesstaat. Florida ist bei deutschen Urlaubern insbesondere im Spätherbst und Winter ein beliebtes Urlaubsziel.

Südwestküste schwer getroffen

Sehr hart getroffen wurde die Gegend um Fort Myers und Cape Coral im Südwesten Floridas. Besucher werden gebeten, ihre Reisepläne in die Region vorerst auf Eis zu legen, teilt das Tourist Development Council des Lee Countys mit. Such- und Rettungseinsätze dauerten an.

Die Sturmflut infolge des Hurrikans hat Gebäude und Infrastruktur stark beschäftigt oder zerstört, darunter Straßen und Brücken. Der Flughafen in Fort Myers läuft im eingeschränkten Betrieb. Die Inseln vor der Küste seien derzeit nicht vom Festland aus erreichbar. Die bei Urlaubern beliebte Küstenstadt Naples südlich von Fort Myers wurde ebenfalls schwer getroffen.

Inseln, Strände, Brücken und Stadtviertel würden wieder aufgebaut werden, hieß es. Wann der Tourismus hier aber wieder anlaufen könne, sei angesichts des Ausmaßes der Verheerungen noch nicht absehbar.

Miami, Orlando, Key West: Wo der Sturm glimpflicher ablief

Andere Regionen kamen glimpflicher davon. So meldete die Region um Bradenton im Süden der Tampa Bay, man sei vom Schlimmsten verschont worden. Die Strände seien wieder geöffnet. In und um Orlando haben die Themenparks Walt Disney World, Universal Resort, Seaworld und Legoland nach zwischenzeitlicher Schließung wieder geöffnet.

Auch Miami und Miami Beach blieben nach Angaben des regionalen Tourismusbüros von schweren Sturmfolgen verschont. Auf der Inselkette Florida Keys sei die Infrastruktur intakt, hieß es vom Monroe County Tourist Development Council. Der Overseas Highway mit seinen 42 Brücken sei offen.

Wer genauere Informationen zu den einzelnen Regionen sucht, kann zum Beispiel auf die Website der Tourismusagentur Visit Florida gehen. Dort werden auf einer Themenseite zum Hurrikan „Ian“ Updates der einzelnen Tourismusbüros (in Englisch) veröffentlicht.

Pauschalurlauber, die bald nach Florida fliegen wollen und jetzt Sorgen haben, sollten im Zweifel den Reiseveranstalter kontaktieren. Kann die Pauschalreise nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, etwa weil Hotels geschlossen sind, informieren die großen Anbieter ohnehin darüber und bieten gegebenenfalls Routenanpassungen, Umbuchungen oder Stornierungen an, so der Reiseverband DRV. Auch mehrere Reedereien mussten Kreuzfahrtschiffe wegen des Sturms umleiten.

Einschätzungen zu reiserechtlichen Fragen

Im Zusammenhang mit den Folgen des Hurrikans stellen sich reiserechtliche Fragen. Bei einer geplanten Reise in die besonders schwer getroffene Region um Fort Myers haben Pauschalreisende das Recht auf kostenlose Stornierung, sagt der auf Reiserecht spezialisierte Anwalt Paul Degott in Hannover. „Urlaub hat auch einen Erholungszweck und den hat man nicht, wenn um einen herum die Folgen der Katastrophe spürbar sind.“

Im Gesetz ist von unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort der Reise oder in dessen Nähe die Rede. Nur, was heißt Nähe? „Geografisch lassen sich keine Grenzen ziehen, wenn eine ganze Region erheblich beeinträchtigt ist“, sagt Degott. Doch auch wenn die Strände offen seien, man aber auf dem Weg Straßensperrungen und Schuttberge passieren müsse, habe man das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, lautet die Einschätzung des Reiserechtlers.

Wurden Kreuzfahrten umgeleitet, etwa wegen Hafensperrungen oder aufgrund der Verwüstungen nicht möglichen Landausflügen, kann es womöglich Minderungsansprüche geben. Allerdings sei es schwer, diese zu berechnen, so Degott. Denn in dem Fall ist die Frage entscheidend: War der Ersatz für den nicht angelaufenen Hafen adäquat?

Schlechtere Karten haben Individualreisende, die aufgrund der Naturkatastrophe jetzt von ihrem geplanten Florida-Trip Abstand nehmen wollen oder Änderungen planen. Ob Mietwagenanbieter, Hotel oder Flüge: Sind die Angebote verfügbar - hat zum Beispiel das Hotel geöffnet - muss man für kostenfreie Stornierungen auf Kulanz hoffen. Degott sagt: „Wenn ich sowas selbst organisiert buche, trage ich selbst das Risiko.“

© dpa-infocom, dpa:221007-99-43786/3

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