Im Gerichtssaal der Katterbach-Kaserne ist am Dienstag Anklage gegen einen 21-jährigen US-Soldaten erhoben worden. Der Gefreite hatte im Januar 2025 neben der B14 bei Ansbach-Obereichenbach eine Fußgängerin (33) totgefahren. Die US-Militärjustiz wirft dem Soldaten fahrlässige Tötung vor. Der 21-Jährige erklärte sich für nicht schuldig.
Die Verkündung der Anklage durch die Ankläger der US-Militärjustiz fand unter großen Sicherheits-Vorkehrungen statt. Im Gerichtssaal im Dachgeschoss eines Gebäudes der Katterbach-Kaserne waren weder Handys noch Taschen erlaubt, Bild- und Tonaufnahmen untersagt. Die Besucher der Verhandlung wurden von Militärpolizisten durchsucht. Außer den Militärs und zivilen Angestellten der US-Armee waren Journalisten und die Angehörigen des Opfers zugelassen.
Der Vorsitzende Richter leitete die Verhandlung per Video-Schaltung. Der Angeklagte erschien in Begleitung zweier Militär-Anwälte, die Anklage wurde ebenfalls von zwei Militärs vertreten. Der Richter erklärte dem 21-Jährigen, er habe das Recht, zwischen einem Geschworenen-Prozess oder einem Verfahren vor einem Militär-Richter zu wählen. Der Angeklagte erklärte sich bereit, sich einem Militärgericht zu stellen.
Anders als in der deutschen Gerichtsbarkeit ging es bei diesem ersten Termin lediglich um die Verkündung der Anklage, die auf fahrlässige Tötung gemäß der Artikel 119 und 134 des „Uniform Code of Military Justice” (Einheitliches Gesetzbuch der Militärgerichtsbarkeit) lautet.
Worum geht es? Der damals 19-jährige Militärpolizist war am 12. Januar 2025 auf einer Dienstfahrt unterwegs, als er auf der B14 in Höhe des Ansbacher Ortsteils Obereichenbach von der Fahrbahn abkam, auf einen Geh- und Radweg geriet und nach 100 Metern die Fußgängerin erfasste. Die vierfache Mutter überlebte den Unfall nicht.
Der Richter fragte den Angeklagten, ob er für „schuldig” oder „nicht schuldig” plädiere. Der 21-Jährige erklärte sich – wie die meisten US-Soldaten in diesem Stadium des Verfahrens – für nicht schuldig. Damit war die Verhandlung geschlossen.
Nach Auskunft der US-Militärbehörden ist völlig offen, wie das Verfahren jetzt weitergeht. Der Fall könnte regulär vor einem Militärgericht verhandelt werden. Der Angeklagte könnte sich auch entschließen, sich doch noch für schuldig zu erklären – mit oder ohne einen Deal mit der Anklage.
Es könnte allerdings auch sein, dass es gar nicht zum Prozess kommt. Es gibt nämlich die Möglichkeit einer „Kapitel-10-Entlassung” (Chapter 10 Discharge). Die erlaubt es US-Soldaten, durch schnelles Entlassenwerden aus der US-Armee einem Militärgericht zu entgehen. Der Angeklagte gesteht die Straftat, zahlt eine Geldstrafe und riskiert eine unehrenhafte Entlassung aus der US-Armee und den Verlust der Veteranen-Entgelte.
Dieses „Other Than Honorable”-Zeugnis (OTH) bedeutet allerdings auch, dass er keinen Job bei einem staatlichen US-Arbeitgeber mehr bekommt. Auch die meisten US-Firmen fragen bei Einstellungsgesprächen nach dem Abgang aus der Armee. Eine unehrenhafte Entlassung wiegt dabei oft schwerer als eine Gefängnisstrafe. Das OTH kommt in der USA einer gesellschaftlichen Ächtung gleich.