Gutachter im Brückenprozess kritisiert fehlende Berechnung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.03.2023 11:13

Gutachter im Brückenprozess kritisiert fehlende Berechnung

Die Unfallstelle an der A7 in Werneck. (Foto: Hajo Dietz/dpa/Archivbild)
Die Unfallstelle an der A7 in Werneck. (Foto: Hajo Dietz/dpa/Archivbild)
Die Unfallstelle an der A7 in Werneck. (Foto: Hajo Dietz/dpa/Archivbild)

Der Einsturz eines Traggerüstes einer neuen Autobahnbrücke in Unterfranken ist nach Ansicht eines Gutachters vor allem auf fehlende Berechnungen zurückzuführen. Statische Nachweise hätten gefehlt, dass die Joche des Traggerüsts auch tatsächlich tragfähig gewesen wären. „Der Einsturz erfolgte aufgrund eines globalen Stabilitätsversagens der Joche sieben, acht und neun“, sagte der Bausachverständige Johann Kollegger am Mittwoch vor dem Landgericht Schweinfurt. Ein Joch ist ein Träger, der die zu tragende Last in das Traggerüst ableitet.

„Die gefährlichen Sachen sind die, die nicht in der Statik drin sind“, sagte der Gutachter. „Das ist das wirklich Gefährliche, wenn etwas nicht berechnet ist.“

Überdies sei die vorgeschriebene ständige Überwachung des Gerüsts beim Betonieren nicht erfolgt. Wäre dies geschehen, hätte man erkennen können, wie sich die Konstruktion unter der Betonlast für die Fahrbahn verformt habe. „Das hätte man sehen können“, sagte der Prüfingenieur für Baustatik aus Wien. „Die Auswertung der Fotos und das fotogrammetrische Gutachten haben ergeben, dass der Einsturz des Traggerüstes nicht durch Mängel in der Bauausführung verursacht wurde.“

Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) zusammengebrochen, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

Der Sachverständige bemängelte zudem, dass die Arbeit des mit der Prüfung der Statik beauftragten Ingenieurs nicht durch seinen Vorgesetzten überwacht worden sei. „Es gilt das Vier-Augen-Prinzip“, sagte Kollegger. Zudem sei der Aufbau des Traggerüstes im betreffenden Bauabschnitt nicht durch einen Prüfingenieur kontrolliert worden.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Ingenieuren sowie einem Statiker (51) fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer Ingenieur (59) steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.

Der 51-Jährige soll die Statik der Traggerüstkonstruktion berechnet und die Ausführungszeichnungen erstellt haben. Nach Aussagen des Gutachters hätte er den Nachweis für die Stabilität der Joche erbringen müssen.

Der 59-Jährige hat sich laut Anklage als vom Freistaat Bayern betrauter Prüfer praktisch gar nicht mit der Sache beschäftigt und seinerseits die Angelegenheit regelwidrig an den ebenfalls angeklagten 65 Jahre alten Subunternehmer weitergegeben. Dieser wiederum übertrug die Prüfarbeit den Angaben zufolge seinem Angestellten, dem 49-Jährigen, dem die fehlende Berechnung der Statik der später betroffenen Joche offensichtlich nicht auffiel.

Der Verteidiger des 59-Jährigen sprach hingegen von „Pfusch am Bau, und zwar eklatant“. Seinen Angaben zufolge wurde das Traggerüst abweichend von den Ausführungszeichnungen aufgebaut, Schrauben und Verbindungen fehlten.

Der Gutachter bestätigte in seiner mehrstündigen Ausführung, dass es Abweichungen von den Plänen und dem letztlich gebauten Gerüst gegeben habe. Die fehlenden Schraubverbindungen etwa hätten aber keinen Einfluss auf die Traglast des Stahlgerüstes gehabt.

© dpa-infocom, dpa:230321-99-37604/7


Von dpa
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