Gericht: Kein Recht auf bequemsten Weg | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.03.2023 17:04

Gericht: Kein Recht auf bequemsten Weg

Der Haupteingang des Landgerichts. Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat das Landgericht Frankenthal die Klage eines Ehepaars abgewiesen. (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Der Haupteingang des Landgerichts. Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat das Landgericht Frankenthal die Klage eines Ehepaars abgewiesen. (Foto: Uwe Anspach/dpa)
Der Haupteingang des Landgerichts. Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat das Landgericht Frankenthal die Klage eines Ehepaars abgewiesen. (Foto: Uwe Anspach/dpa)

Im Streit um den Weg über eine Parzelle hat ein Gericht in der Pfalz die Klage eines Ehepaars abgewiesen. Das Paar aus Bad Dürkheim hatte den Gang über ein Nachbargrundstück dazu genutzt, von der Straße etwa mit Fahrrädern oder Mülltonen zum eigenen Grundstück zu kommen, wie das Landgericht Frankenthal mitteilte.

Als die Besitzer des Grundstücks jedoch einen Zaun errichteten, klagte das Paar auf dessen Beseitigung - denn sie mussten ihre Räder nun über zwei Stufen und den Hausflur befördern.

Das Gericht wies die Klage ab. Ein sogenanntes Notwegerecht bestehe nur, wenn ein Grundstück von einer öffentlichen Straße nicht anders als über ein angrenzendes Grundstück zu erreichen sei, hieß es. Hier liege keine solche Insellage vor. Dass der andere Weg umständlicher und unbequemer sei, spiele keine Rolle. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230327-99-108427/2


Von dpa
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