Frankfurter Ex-OB Feldmann legt Revision gegen Urteil ein | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 02.01.2023 11:58

Frankfurter Ex-OB Feldmann legt Revision gegen Urteil ein

Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister musste sich vor Gericht verantworten. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa POOL/dpa/Achiv)
Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister musste sich vor Gericht verantworten. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa POOL/dpa/Achiv)
Frankfurts ehemaliger Oberbürgermeister musste sich vor Gericht verantworten. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa POOL/dpa/Achiv)

Nach seiner Verurteilung wegen Vorteilsnahme hat der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) Revision gegen das Urteil der 24. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Zuvor hatte Feldmann in einer E-Mail am Sonntag über die Revision berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hingegen war mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden, auch wenn das Gericht in seinem Urteil unter der von den Anklägern geforderten Geldstrafe geblieben war. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, sagte eine Sprecherin.

In dem Korruptionsprozess war Feldmann im Dezember zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. In dem Verfahren ging es um Feldmanns enge Beziehungen zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Der Politiker hatte stets bestritten, korrupt zu sein. Feldmann war - auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess - am 6. November mit einem Bürgerentscheid abgewählt worden.

© dpa-infocom, dpa:230102-99-78460/3

north