Die Eigentümerfamilie eines Altstadthauses klagte vor dem Ansbacher Verwaltungsgericht gegen neue Brandschutzauflagen. Sie hielt dies für eine Retourkutsche der Verwaltung. Und hatte weitgehend Erfolg.
Die ganze Sache hat eine lange Vorgeschichte. Im Kern geht es um den umfassenden Umbau und die Erweiterung des Hotels „Goldene Rose“ im Herzen der Dinkelsbühler Altstadt. Schon vor der Umsetzung des 15-Millionen-Projektes hatten sich im Jahr 2019 mehrere direkte Nachbarn nicht ausreichend an der Planung beteiligt gefühlt.
Eine einwilligende Unterschrift der Nachbarn lag zum Zeitpunkt der Genehmigung der Pläne nicht vor. Eine solche sei zwar immer wünschenswert, ein ausdrückliches Einverständnis sei aber nicht zwingend nötig, hatte Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer damals erklärt. Er verwies zudem auf das Klagerecht der Nachbarn.
Genau von diesem machte die Eigentümerfamilie eines direkt angrenzenden Hauses damals auch Gebrauch und ging gerichtlich gegen einige Baumaßnahmen im Zuge des Hotelumbaus vor. Das damalige Verfahren endete in einem Vergleich.
Die klagenden Nachbarn erhielten zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadt allerdings neue Brandschutzauflagen für ihr Gebäude. So sollten fünf Fenster ausgetauscht und durch Brandschutzfenster ersetzt werden. Außerdem sollte der Kamin um mehrere Meter erhöht werden.
Hinter diesen neuen Auflagen vermutete die Eigentümerfamilie eine Retourkutsche der Stadt für die vorherige Klage. Daher ging der Hauseigentümer auch gegen die neuen Auflagen juristisch vor. Bei einem Ortstermin im Haus des Klägers, den das Gericht vergangenen November anberaumt hatte, waren unter anderem Oberbürgermeister Hammer, Verwaltungsrichterin Kathrin Gensler und Anwältin Dr. Sylvia Meyerhuber für die Eigentümer-Familie dabei.
Jetzt dagegen wurde direkt im Verwaltungsgericht in Ansbach verhandelt. Meyerhuber erklärte im Prozess: „Wir hatten bei diesem Termin die Empfindung: Jetzt kommt die Quittung dafür, dass wir vorher geklagt haben. Es gibt schließlich etliche Fenster in der Altstadt, die nicht brandschutzkonform sind.“ Man halte das Vorgehen der Stadt daher für eine „rechtsmissbräuchliche Anordnung“ und eine „Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes“.
Richterin Gensler erinnerte sich daran, dass der Tonfall während des Ortstermins „sehr scharf“ gewesen war. Das Gericht wolle in diesem Verfahren herausfinden, „ob bei allen Menschen in Dinkelsbühl mit dem gleichen Maß gemessen wird“. Es sei vor allem fraglich, warum die Stadt bei den Nachbarn des Hotels „in ganzer Strenge“ Brandschutzfenster fordere, direkt gegenüber im Hotel dagegen nicht.
Die Richterin wollte von Isabell Oertel, der Rechtsdirektorin der Stadt Dinkelsbühl, außerdem wissen, wie viele andere Eigentümer von Altstadthäusern in der jüngeren Vergangenheit derartige Aufforderungen zu Umbaumaßnahmen erhalten haben. Als Oertel diese Frage nicht detailliert beantworten konnte, wurde Gensler deutlich: „Normalerweise geht ein Gericht davon aus, dass eine Stadtverwaltung Privatpersonen nicht auf dem Kieker hat. Hier haben wir aber eines der wenigen Verfahren, in dem sich die Frage stellt, ob rechtsmissbräuchlich und willkürlich gehandelt wurde. Diese Dimension hat das.“
Oberbürgermeister Hammer sei, so die Richterin, während des Besichtigungstermines bemüht gewesen, Dinge zu sammeln, die man gegen die Eigentümer verwenden kann. „Das ist nicht so ganz normal“, befand Gensler. Dass sich dieser Streit derart verschärft habe, sei aus vernünftigen Gründen nicht nachvollziehbar.
Die Mutter des Eigentümers, die selbst in dem Haus wohnt, berichtete zudem, dass die Dinkelsbühler Stadtbaumeisterin kontrollieren sollte, ob die Frau auf ihrer Dachterrasse Unterwäsche aufhängt oder Nacktbilder in den Fenstern platziert hat.
„Ich habe die Stadtbaumeisterin ins Haus und auf meine Dachterrasse gelassen. Sie hat dort aber natürlich keine Unterwäsche und keine Nacktbilder gefunden“, sagte die Nachbarin. Sie gab während der Verhandlung an, die Stadtbaumeisterin habe damals gesagt, „sie soll das für den OB herausfinden“. Dinkelsbühls Rechtsdirektorin Oertel betonte an dieser Stelle: „Ich möchte nicht, dass es so klingt, als würde die Stadtverwaltung eine Hexenjagd gegen die Familie betreiben.“ Sollte dieser Kontroll-Termin so stattgefunden haben, sei dies „sehr bedauerlich“.
Beide Parteien einigten sich schließlich auf einen Vergleich. Dieser hebt den Bescheid der Stadt Dinkelsbühl über die geforderten Umbau-Maßnahmen auf. Die Hotel-Nachbarn müssen ihre Fenster folglich nicht austauschen. Der Kamin soll erhöht werden, allerdings nur, wenn den Nachbarn die Kosten hierfür erstattet werden.
Der Kamin stellt laut Richterin Gensler wegen des Rauchs wohl in erster Linie für die Besucher der Hotel-Dachterrasse samt überdachtem Pool ein Problem dar. Sie hielt es daher für angemessen, dass das Hotel, das an dem Prozess nicht beteiligt war, die Umbau-Kosten übernimmt. Die Gerichtskosten und zwei Drittel der Anwaltskosten der Klägerfamilie muss die Stadt Dinkelsbühl bezahlen.