Auch 30 Jahre danach sind die Bilder unvergessen. Beim Busunglück von Trudering am 20. September 1994 brach die Straße auf, ein Linienbus stürzte fast senkrecht in den Krater. Zwei Fahrgäste und ein Bauarbeiter starben, 36 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Krater entstand an einer Baustelle der Münchner U-Bahn. Ursache war ein plötzlicher starker Wasser- und Kieseinbruch, der durch Risse in der Erde entstanden war.
Der Untergrund der Landeshauptstadt besteht nach Angaben des Baureferats aus zwei Schichten. Die obere Schicht sei wasserdurchlässig und enthalte viel Grundwasser, die darunter sei wasserundurchlässig und relativ stabil. Die Grenze zwischen diesen beiden Schichten sei mit der Zeit verschiedenen Witterungseinflüssen wie Frost und Trockenheit ausgesetzt gewesen. Dadurch seien die Risse entstanden - ähnlich, wie sich Risse in ausgetrockneten Schlammpfützen bildeten.
Das „Anzapfen“ der Risse von unten an der U-Bahn-Baustelle und das dadurch austretende Wasser seien wohl das auslösende Moment des Einsturzes gewesen.
Der Fall habe dazu geführt, dass in München die Regeln für den Tunnelbau verschärft worden seien. Die Risse im Stadtteil Trudering seien mit den damals üblichen Erkundungsbohrungen nicht erkennbar und das Unglück nicht vorhersehbar gewesen. Seitdem müssten unter anderem größere Abstände zwischen Tunneln und der Grenze zwischen den beiden Erdschichten eingehalten werden.
Heutige Technologien bei modernen Tunnelbauten wie beispielsweise der U5, die künftig nach Pasing fahren soll, würden mit vorgeschobenen, wasserdichten Tunnelschalen arbeiten. Dadurch bestehe die Gefahr eines Einbruchs wie in Trudering nicht mehr. Allgemein seien Absenkungen und Nachbrüche im Tunnelbau zwar „nicht mit hundertprozentiger Sicherheit auszuschließen“, heißt es vom Baureferat. „Dennoch kann das Risiko mit den aktuell verfügbaren Techniken auf ein Minimum reduziert werden.“
Die Schuldfrage zu dem Unglück blieb ungeklärt. Die Ermittlungen gegen Unbekannt wegen möglicher Planungsfehler beim Bau der U-Bahn-Linie 2 wurden eingestellt. Ein Strafprozess wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen drei Bauleiter und zwei Poliere wurde 1999 gegen Zahlung von 32.000 D-Mark eingestellt. Sie waren angeklagt worden, weil die Bauleiter zur Unglückszeit auf dem Oktoberfest waren und die Poliere die Gefahrenzone angeblich nicht schnell genug hatten sperren lassen.
Zum 30. Jahrestag des Busunglücks am Freitag plant die Stadt nach Angaben des Baureferats eine Kranzniederlegung am Gedenkstein am U-Bahnhof Trudering.
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