BGH: Antijüdische Sau darf an Kirche bleiben | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.06.2022 07:55

BGH: Antijüdische Sau darf an Kirche bleiben

Eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik ist an der Stadtkirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt zu sehen. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
Eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik ist an der Stadtkirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt zu sehen. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
Eine als „Judensau“ bezeichnete Schmähplastik ist an der Stadtkirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt zu sehen. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Die judenfeindliche Schweinedarstellung darf bleiben: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein als „Judensau“ bezeichnetes Sandsteinrelief aus dem 13. Jahrhundert an der Stadtkirche Wittenberg in Sachsen-Anhalt nicht entfernt werden muss.

Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das „Schandmal“ in ein „Mahnmal“ umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands in Karlsruhe. Eine Entscheidung, die auf Kritik und Unverständnis stößt.

Nicht nur bei Kläger Dietrich Düllmann, der nach eigenen Angaben 1978 zum Judentum konvertiert ist und sich seither Michael nennt. Weder der BGH noch die beiden Vorinstanzen hätten die „propagandistische Wirkung, die vergiftende Wirkung auf die Gesellschaft wirklich ernst genommen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Da ist noch viel zu tun.“ Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Christoph Heubner vom Internationalen Auschwitz Komitee erklärte: „Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes ist nicht nur für Überlebende des Holocaust enttäuschend.“ Das Schandmal an einem der wichtigsten Orte des Protestantismus belaste das Verhältnis zwischen Juden und Christen: „Es tut jüdischen Menschen weh und es empört sie. Daran ändern auch die mahnenden Worte und Schilder nichts, die das antijüdische Relief heute umgeben und es zum Mahnmal umwidmen.“

Die Wittenberger Stadtkirche gilt als Mutterkirche der Reformation. Hier predigte einst Martin Luther (1483-1546), der später wegen seiner antisemitischen Äußerungen in die Kritik geriet.

Das Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine laut BGH als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein.

Dass die Darstellung bleiben darf, kritisierte die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch: „Das ist in Zeiten, da wir jährlich den Anstieg eines bedrohlichen und zunehmend gewalttätigen Judenhasses erleben, mehr als bedenklich“, erklärte sie. „Gegen das sich ausbreitende Gift des Antisemitismus, das unsere freiheitliche Demokratie von innen her auszuhöhlen droht, müssen wir als demokratische und geschichtsbewusste Gesellschaft ein Gegengift entwickeln.“

Dagegen hält der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, die Entscheidung für nachvollziehbar. „Allerdings vermag ich der Begründung des BGH insofern nicht zu folgen, als nach meiner Auffassung weder die Bodenplatte noch der erläuternde Schrägaufsteller eine unzweideutige Verurteilung des judenfeindlichen Bildwerks beinhalten.“ Die Kirche müsste sich klar zu ihrer Schuld bekennen und ihren jahrhundertelangen Antijudaismus verurteilen.

Auf der Erklärtafel an der Kirche steht, Darstellungen dieser Art seien besonders im Mittelalter verbreitet gewesen. „Es existieren noch etwa fünfzig derartige Bildwerke.“ Der Zentralrat der Juden hat keine sicheren Informationen über die Gesamtzahl derartiger Darstellungen. Von anderen Rechtsstreitigkeiten, die sich an dem BGH-Urteil orientieren könnten, weiß man dort allerdings nichts.

Bis Bodenplatte und Aufsteller in den 1980er Jahren ergänzt wurden, habe die Abbildung „einen das jüdische Volk und seine Religion massiv diffamierenden Aussagegehalt“ gehabt und Judenfeindlichkeit und Hass zum Ausdruck gebracht, heißt es im BGH-Urteil weiter. Der Vorsitzende Richter hatte bei der mündlichen Verhandlung gesagt, das Relief für sich betrachtet sei „in Stein gemeißelter Antisemitismus“.

Allerdings stellte der BGH auch klar, selbst wenn die bisherigen Einordnungen nicht ausreichen würden, könnte der Kläger nicht die Entfernung des Reliefs verlangen. Die Kirche hätte mehrere Möglichkeiten, „den Störungszustand“ zu beseitigen.

Aus Schusters Sicht ist das ein klarer Auftrag: „Sowohl die Wittenberger Kirchengemeinde als auch die Kirchen insgesamt müssen eine klare und angemessene Lösung für den Umgang mit judenfeindlichen Plastiken finden. Die Diffamierung von Juden durch die Kirchen muss ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.“ Gelungene Beispiele gibt es nach Angaben des Zentralrats am Regensburger Dom und an der Ritterstiftskirche St. Peter in Bad Wimpfen bei Heilbronn.

Dass sich in Wittenberg etwas tun wird, kündigte der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Friedrich Kramer, an: „Es herrscht Konsens, dass die gegenwärtige Informationstafel sowie das Mahnmal in Form einer Bodenplatte heute nicht mehr dem Anspruch genügen, die Wirkung der judenfeindlichen Schmähplastik an der Fassade zu brechen.“ Die Landeskirche werde die Stadtkirchengemeinde bei der Weiterentwicklung des Gedenkortes unterstützen.

Der Antisemitismusbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Christian Staffa, sagte: „Auch nach diesem Urteil bleibt aus evangelischer Sicht klar: Wir müssen uns intensiv an den judenfeindlichen Bildern in unserer Tradition abarbeiten und ihnen aktiv etwas entgegensetzen.“ Als Beispiele nannte er Foren mit Jüdinnen und Juden sowie eine antisemitismuskritische Bibelauslegung.

„Das BGH-Urteil zeigt einmal mehr, dass die Auseinandersetzung um solche Schmähplastiken nicht juristisch zu lösen ist“, sagte Staffa. Es geht um intensivere Aufklärung und um visuell andere Lösungen. „Das können zum Beispiel Abdeckungen oder Verhüllungen sein, die judenfeindliche Darstellungen nicht kaschieren, sondern dieses furchtbare Erbe unserer protestantischen Tradition zum Thema machen.“ Zudem sollte der Denkmalschutz das BGH-Urteil laut Staffa bedenken, wenn er auf der Sanierung judenfeindlicher Darstellungen besteht.

Kläger Düllmann ist trotz der erneuten Niederlage nicht enttäuscht, wie er sagte. Durch die Prozesse habe das Thema die nötige Aufmerksamkeit bekommen. „Es ist schon viel bewegt worden.“

© dpa-infocom, dpa:220614-99-655613/7

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