Betreiber hält an Plänen für neue Kampenwandseilbahn fest | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.11.2023 11:33

Betreiber hält an Plänen für neue Kampenwandseilbahn fest

Eine Kabine der Kampenwandseilbahn schwebt in Richtung Gipfel. (Foto: Uwe Lein/dpa)
Eine Kabine der Kampenwandseilbahn schwebt in Richtung Gipfel. (Foto: Uwe Lein/dpa)
Eine Kabine der Kampenwandseilbahn schwebt in Richtung Gipfel. (Foto: Uwe Lein/dpa)

Der Betreiber der Kampenwandseilbahn will auch nach dem Rückschlag vor Gericht an seinen Neubau-Plänen festhalten. Denn das Verwaltungsgericht habe das Vorhaben der Erneuerung „nicht gänzlich in Frage gestellt“, sagte der Geschäftsführer der Kampenwandseilbahn GmbH, Eric Zbil, laut Mitteilung nach dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. „Die festgestellte Unschärfe der neuen Genehmigung kann und muss nunmehr beseitigt werden.“

Das Verwaltungsgericht München hatte die Pläne zum Neubau der Kampenwandseilbahn in den bayerischen Alpen vorerst gestoppt. Die Genehmigung aus dem Jahr 2022 sei aufgehoben worden, teilte das Verwaltungsgericht München am Mittwoch mit. Der Bescheid des Landratsamtes Rosenheim, gegen den der Bund Naturschutz geklagt hatte, sei unbestimmt und damit rechtswidrig.

Kritisiert wurde, dass in dem Bescheid nicht eindeutig erkennbar sei, wo konkret und in welchem Umfang Bäume gefällt werden sollten. Es sei darum nicht auszuschließen, dass Bäume im Naturwald gefällt werden müssten.

Dies wies Zibl zurück: Die Kampenwandseilbahn könne belegen, dass die „künftig erweiterte Seilbahntrasse auf ihrer ganzen Länge keinen im dortigen Bereich ausgewiesenen Naturwald berührt“, betonte er. „Damit lässt sich auch diese Hürde erfolgreich aus dem Weg räumen.“

Die Bahn auf den 1669 Meter hohen, beliebten Ausflugsberg über dem Chiemgau wurde in den 1950er Jahren gebaut. Die Betreiber wollten sie nach eigenen Angaben „maßvoll erneuern“ und Gondeln und Stationen samt Technik an die heutigen Erwartungen anpassen - unter anderem sollten auch Rollstuhlfahrer die Bahn barrierefrei nutzen können.

Ein Sprecher des Landratsamts Rosenheim hatte nach Bekanntwerden des Urteils am Mittwoch bereits betont, dass der Betreiber der Kampenwandbahn erneut einen Genehmigungsantrag einreichen könne. Das von Naturschützern gefeierte Urteil des Verwaltungsgerichts bedeute also nicht zwangsläufig den Stopp der Modernisierungspläne für die Seilbahn.

© dpa-infocom, dpa:231123-99-50729/2


Von dpa
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