Bayerns Klage gegen Erbschaftssteuer ist nur Wahlkampf | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.05.2023 13:39

Bayerns Klage gegen Erbschaftssteuer ist nur Wahlkampf

Christian Lindner, FDP-Bundesvorsitzender, gibt nach der FDP-Präsidiumssitzung eine Pressekonferenz zur Bürgerschaftswahl in Bremen. (Foto: Britta Pedersen/dpa/Archivbild)
Christian Lindner, FDP-Bundesvorsitzender, gibt nach der FDP-Präsidiumssitzung eine Pressekonferenz zur Bürgerschaftswahl in Bremen. (Foto: Britta Pedersen/dpa/Archivbild)
Christian Lindner, FDP-Bundesvorsitzender, gibt nach der FDP-Präsidiumssitzung eine Pressekonferenz zur Bürgerschaftswahl in Bremen. (Foto: Britta Pedersen/dpa/Archivbild)

Der Klagebeschluss der bayerischen Staatsregierung gegen die Erbschaftssteuer ist nach Ansicht von Bundesfinanzminister Christian Lindner nur ein Wahlkampfmanöver. „Auch wenn Wahlkampf ist, sollte man bei der Wahrheit bleiben. Auf Vorschlag der FDP haben die Koalitionsfraktionen bereits im Dezember die Bereitschaft erklärt, die Freibeträge anzuheben“, sagte der FDP-Chef der Mediengruppe Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung (Freitag). Lindner wies den Vorwurf von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurück, er widersetze sich einer Heraufsetzung der Freibeträge bei der Erbschaftsteuer: „Das Gegenteil ist der Fall.“

Lindner betonte, der Bund könne nicht - wie von Söder und anderen Vertretern der Staatsregierung behauptet - „im Alleingang über den Wegfall von Steuereinnahmen entscheiden, die allein den Ländern zustehen. Eine solche Initiative muss deshalb von der Mehrheit der Länder kommen.“ Die Ampelfraktionen im Bund habe bei dem Thema „den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt – verwandeln müssen ihn aber die Länder“. Sie müssten einer entsprechenden Gesetzesänderung auch im Bundesrat zustimmen.

Am Dienstag hatte das bayerische Kabinett die seit Monaten angekündigte Normenkontrollklage Bayerns gegen die Erbschaftssteuer beschlossen. Die Klage soll im Juni beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. CSU und Freie Wähler monieren, dass die Freibeträge seit 2008 nicht mehr erhöht worden seien und dies insbesondere in Bayern Erben benachteilige, weil sich hier die Grundstückswerte in den vergangenen Jahren deutlich stärker verteuert hätten als in anderen Teilen Deutschlands. Die Staatsregierung pochte daher auf eine Länderöffnungsklausel, um in Eigenregie die Steuern für Schenkungen und Erbschaften festlegen zu können.

„Es war ein CSU-Innenminister, der die Methode zur Bewertung von Immobilien geändert hat. Das hat das Problem verschärft“, sagte Lindner. Auch er halte eine Anpassung der Freibeträge schon inflationsbedingt für überfällig. „Ich persönlich halte eine Anhebung um mindestens 25 Prozent für angemessen.“

Ferner bewertet Lindner aber die Forderungen Bayerns als falsch: „Die CSU begeht hier einen schweren Fehler zu Lasten der Familien, die Erbfälle haben. Denn Bayern steht mit diesem Vorschlag allein. Wenn ich es richtig sehe, unterstützen selbst CDU-geführte Länder diese Idee nicht.“ Die Erhöhung der Freibeträge im Bundesrat sei bisher daran gescheitert, dass sich Söder „nie mit anderen abstimmt“. Die Tatsache, dass nun vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werde, statt die CDU-geführten Bundesländern von einer entsprechenden Initiative zu überzeugen, „kann jeder für sich bewerten. Das entlarvt dieses Vorhaben leider als Wahlkampf“.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) warf Lindner Tatenlosigkeit vor: „Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein Bundesgesetz – der Bundesfinanzminister und seine Partei können jederzeit handeln! Statt endlich Fakten zu schaffen verweisen sie ständig nur auf die Länder. Das grenzt an Arbeitsverweigerung.“ Die Behauptung, die Ampel-Parteienden „Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt“, sei geradezu lächerlich – „denn sie sind es, die in den Länderparlamenten eine Änderung verhindern“.

© dpa-infocom, dpa:230525-99-823024/2


Von dpa
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