Sie feuerten in der Silvesternacht mit Raketen auf das Ansbacher Rathaus. Ihr Ziel war, die israelische Flagge zu zerstören. Jetzt hat das Amtsgericht Ansbach vier Jugendliche verurteilt. Sie waren bei der Tat zwischen 15 und 16 Jahre alt. Zwei hatten sich auch an Raubüberfällen auf eine H&M-Filiale und andere Ansbacher Läden beteiligt.
Rund um den Martin-Luther-Platz herrschte striktes Böllerverbot, doch vor dem Rathaus leuchteten Blitze. Mehrere Personen schossen aus wenigen Metern Entfernung Salven auf die Fassade des Rathauses. An dieser hingen neben den bayerischen und deutschen Fahnen auch die Flaggen der Ukraine und von Israel, aus Solidarität mit den Opfern der Überfälle Russlands und der Hamas.
Passanten alarmierten die Polizei, die so schnell kam, dass sie zwei Jugendliche festnehmen konnte. Von diesem Duo führten die Ermittlungen zu fünf weiteren Tatverdächtigen zwischen 15 und 17 Jahren. Schnell wurde klar, dass die Raketen kein Protest gegen das Böllerverbot waren, sondern eine bewusste Attacke auf die Flagge Israels.
Ein Video eines zufälligen Beobachters vom Turm der Johanniskirche lieferte der Kripo ein klares Bild des Angriffs, der mit dem vergeblichen Versuch endete, zur Flagge hochzuklettern, um sie zu Boden zu reißen. Sie wurde als Beweismittel sichergestellt und schnell ersetzt.
Nur drei Tage später war die Polizei wieder vor dem Rathaus. Neben diesem liegt eine Filiale der Textilkette H&M, die am 4. Januar von mehreren Personen überfallen wurde. Über Vernehmungen, Handyauswertungen, Spuren und Beschreibungen von Zeugen wurde Zug um Zug klar, dass nicht nur diese beiden Taten am Martin-Luther-Platz zusammenhingen. Auch ein Überfall mit einer Schreckschusswaffe auf eine dm-Filiale in der Welserstraße, ein Einbruch in eine Motorradhandlung und zwei Lebensmitteldiscounter gehörten zu der Serie, die Jugendliche aus Ansbach in wechselnder Besetzung begangen hatten. Mitte Januar nahm die Kripo die ersten Täter fest.
Der Erfolg der Ermittler bedeutete Schwerstarbeit für die Justiz. Im Juli gab es vor dem Amtsgericht die erste Verhandlung gegen sieben Jugendliche wegen der Überfälle auf die Geschäfte. Sie endeten mit empfindlichen Haftstrafen. Fast alle Verurteilten und die Staatsanwaltschaft gingen in Berufung. Ein Termin für die zweite Auflage vor dem Landgericht Ansbach ist noch nicht bekannt.
Der Angriff auf das Rathaus musste getrennt verhandelt werden. Denn bei ihm ging es juristisch vor allem um die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten. Hier kann die Staatsanwaltschaft nur aktiv werden, wenn der betroffene Staat eine Strafe verlangt. Diese Erklärung des israelischen Staats kam in Ansbach nach einigen diplomatischen Runden erst im August über das Auswärtige Amt in Berlin an.
Die Beiträge der sieben Jugendlichen, die zu Silvester den Raketenangriff gestartet hatte, waren höchst unterschiedlich, ebenso die möglichen Tatnachweise. Die Staatsanwaltschaft klagte deshalb nur vier von ihnen an. Der Prozess hatte am 15. Dezember mit einer Schrecksekunde begonnen, weil einer der Angeklagten nicht erschienen war. Die Vorsitzende Richterin ließ die Polizei nach ihm suchen, die ihn zu Hause fand und in den Gerichtssaal brachte.
Hier ging es für die meisten Angeklagten um mehrere Taten. Die vier Jugendliche, die wegen des Angriffs auf die israelische Flagge vor Gericht standen, waren auch an anderen Delikten wie Körperverletzungen beteiligt. Diese wiederum hatten einige mit zwei Jugendlichen begangen, die in der Silvesternacht am Rathaus nicht dabei waren.
Schon zum Prozessbeginn gab es weitreichende Geständnisse. Die vier Angreifer auf die Israelflagge räumten politische Motive für den Raketenbeschuss ein, sie stammen aus Syrien, dem Irak und Deutschland. Bei dem gesamten Prozess war wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Nach drei Verhandlungstagen fielen am Montag kurz nach 17 Uhr die Urteile. Armin Abendschein, der Pressesprecher des Amtsgerichts, teilte auf FLZ-Nachfrage die Entscheidungen des Jugendschöffengerichts unter dem Vorsitz von Claudia Hofmann mit.
Danach wurden vier Jugendliche zu Bewährungsstrafen verurteilt, bei denen zum Teil aus früheren Verurteilungen eine Gesamtstrafe gebildet wurde. Die längste davon liegt bei zwei Jahren.
In Haft muss ein Jugendlicher, der eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten erhielt, bei der Urteile gegen ihn wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruchs aus den Jahren 2023 und 2024 mit einbezogen sind. Bereits in Untersuchungshaft sitzt einer der Angeklagten. Er war nicht nur bei dem H&M-Überfall, sondern auch bei dem Einbruch in ein Motorradgeschäft dabei. Dafür hatte er im Juli dreieinhalb Jahre Haft erhalten, doch diese Strafe ist wegen der ausstehenden Berufungsverhandlung noch nicht rechtskräftig. Für seine Rolle bei dem Flaggenangriff bekam er nun eine eigene Strafe von sechs Monaten, teilte der Pressesprecher des Amtsgerichts mit.
Zwei Jugendliche nahmen nach seinen Worten ihre Bewährungsstrafen sofort an, sie sind durch die Zustimmung der Staatsanwaltschaft rechtskräftig. Für alle anderen läuft nun die einwöchige Frist, um eine Berufung einzulegen. Diese Möglichkeit hat auch die Staatsanwaltschaft.