Am Telefon: Darauf müssen Langzeitkranke nicht antworten | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.02.2023 05:09

Am Telefon: Darauf müssen Langzeitkranke nicht antworten

Will die Krankenkasse wissen, wann man wieder arbeiten gehen kann, müssen Versicherte am Telefon keine Auskunft geben. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Will die Krankenkasse wissen, wann man wieder arbeiten gehen kann, müssen Versicherte am Telefon keine Auskunft geben. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Will die Krankenkasse wissen, wann man wieder arbeiten gehen kann, müssen Versicherte am Telefon keine Auskunft geben. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

„Wann werden Sie denn voraussichtlich wieder arbeiten können?“: Bei langer Arbeitsunfähigkeit kann es vorkommen, dass die Krankenkasse anruft und sich nach dem Gesundheitszustand erkundigt. Zu einer Auskunft am Telefon sind Versicherte laut der Zeitschrift „Finanztest“ dann allerdings nicht verpflichtet (Ausgabe 3/2023).

Versicherte sollten in so einer Situation mit Bedacht antworten und sich nicht auf Diskussionen einlassen. Katharina Lorenz vom Sozialverband Deutschland rät in „Finanztest“ zu dieser Strategie: „Weisen Sie freundlich, aber bestimmt darauf hin, dass Sie arbeitsunfähig sind, solange Ihre Krankschreibung gilt.“

Und: Fordert die Krankenkasse Versicherte am Telefon zu Auskünften auf, sollte man auf eine schriftliche Mitteilung bestehen.

© dpa-infocom, dpa:230213-99-579458/5


Von dpa
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