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Veröffentlicht am 02.08.2022 17:37

Tätig werden: So melden Sie rechtswidrige Inhalte im Netz

Wer im Internet auf Hasskommentare oder andere radikale Inhalte stößt, kann sie den Medienanstalten melden. Bestätigt sich der Verdacht, landen sie bei der Staatsanwaltschaft. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Wer im Internet auf Hasskommentare oder andere radikale Inhalte stößt, kann sie den Medienanstalten melden. Bestätigt sich der Verdacht, landen sie bei der Staatsanwaltschaft. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
Wer im Internet auf Hasskommentare oder andere radikale Inhalte stößt, kann sie den Medienanstalten melden. Bestätigt sich der Verdacht, landen sie bei der Staatsanwaltschaft. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Beschimpfung, Beleidigung, Hasskommentare. In einigen Ecken des Internets finden sich rechtswidrige oder auch verfassungsfeindliche Inhalte. Nutzer können diese anonym bei den Medienanstalten melden.

Unter anderem die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Landesanstalt für Medien NRW und die Medienanstalt für Baden-Württemberg bieten hierzu online auf ihrer Website ein Beschwerdeformular an. Bestätigt sich der Verdacht, werden die Inhalte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Wer Inhalte melden möchte, muss zunächst den Link der Website angeben, auf welcher dieser zu finden ist. Handelt es sich um Inhalte aus Fernsehen oder Rundfunk, ist der Name des Programms erforderlich. Außerdem sind das Aufruf- beziehungsweise Ausstrahlungsdatum und Uhrzeit wichtig.

Nutzer können dort die Art der Beschwerde angeben. Zur Auswahl stehen etwa die Kategorien Hassrede und Extremismus, Pornografie, Werbung, Gewalt oder auch journalistische Sorgfaltspflicht. Ebenso ist eine ausführliche Beschreibung des Inhalts nötig. Zusätzlich kann man Beweisbilder oder -videos hochladen.

© dpa-infocom, dpa:220802-99-248720/1

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