Mit Kind zusammen auf dem Gehweg radeln - ist das erlaubt? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.07.2022 14:12

Mit Kind zusammen auf dem Gehweg radeln - ist das erlaubt?

Radelnder Begleitschutz: Kleine Kinder bis zu einem gewissen Alter dürfen auf dem Gehweg von einer selbst radelnden Begleitung flankiert werden. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Radelnder Begleitschutz: Kleine Kinder bis zu einem gewissen Alter dürfen auf dem Gehweg von einer selbst radelnden Begleitung flankiert werden. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)
Radelnder Begleitschutz: Kleine Kinder bis zu einem gewissen Alter dürfen auf dem Gehweg von einer selbst radelnden Begleitung flankiert werden. (Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Kinder müssen bis zum achten Geburtstag mit ihrem Fahrrad noch auf dem Gehweg radeln. Wer sie dort selbst auf dem Fahrrad begleiten will, darf das. Denn eine Begleitperson ist für Kinder unter acht Jahren laut Gesetz erlaubt, so die Prüfgesellschaft GTÜ mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dafür ist demnach besonders geeignet, wer mindestens 16 Jahre alt ist.

Allerdings ist nur diese eine Begleitung erlaubt. Es dürfen zudem weder Fußgänger behindert noch gefährdet werden - und beim Überqueren der Fahrbahn muss auch die Begleitung absteigen. Wollen etwa Eltern zusammen oder mit einem weiteren älteren Kind mitfahren, müssen sie sich trennen und entsprechend auf der Straße oder Radweg fahren.

Bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen und absteigen und schieben, wenn sie eine Straße überqueren wollen. Bis zum zehnten Geburtstag haben sie die Wahl: Auf dem Gehweg bleiben oder schon auf der Straße oder einem Radweg fahren.

Ab zehn Jahren ist dann der Gehweg zum Fahren nicht mehr erlaubt - die Erwachsenenregeln gelten.

© dpa-infocom, dpa:220714-99-22055/2

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