Lauterbach verteidigt Pflegepläne | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.02.2023 03:44

Lauterbach verteidigt Pflegepläne

„Da die Kosten von guter Pflege steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen“, mahnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf seine Reformpläne. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)
„Da die Kosten von guter Pflege steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen“, mahnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf seine Reformpläne. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)
„Da die Kosten von guter Pflege steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen“, mahnt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf seine Reformpläne. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Pläne für eine Pflegereform verteidigt, um Entlastungen und eine stabilere Finanzierung zu erreichen. „Die Pflegebedürftigen haben unsere volle Solidarität verdient“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Da die Kosten von guter Pflege steigen, darf die Solidargemeinschaft nicht wegschauen und diese höheren Kosten den zu Pflegenden und ihren Angehörigen überlassen.“ Zur Finanzierung soll der Pflegebeitrag zum 1. Juli erhöht werden und nach einem Verfassungsgerichtsurteil stärker danach unterscheiden, ob man Kinder hat oder nicht. Größere Familien würden davon profitieren.

Lauterbach sagte: „In einer menschlichen Gesellschaft muss uns die Pflege Hochbetagter mehr wert sein. Dass immer mehr Menschen nach einem arbeitsreichen Leben in die Sozialhilfe abrutschen, werden wir nicht akzeptieren.“ In Heimen, aber ganz besonders bei der Pflege zu Hause müssten Leistungen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig gelte es, die Finanzierung der Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Laut einem Entwurf des Ministeriums soll der allgemeine Beitrag zum 1. Juli „moderat um 0,35 Prozentpunkte“ angehoben werden. Noch liegt er bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,40 Prozent. Gleichzeitig umgesetzt werden soll nun auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Eltern mit mehreren Kindern bessergestellt werden müssen als kleine Familien und Kinderlose.

Was behinhalten die Pläne?

Konkret würden die Pläne dazu führen, dass Familien mit drei und mehr Kindern weniger zahlen als heute. Laut Entwurf läge der Beitrag bei drei Kindern künftig bei 3,10 Prozent - davon entfallen 1,40 Prozent auf die Versicherten und 1,70 Prozent auf die Arbeitgeber. Bei den Beiträgen für Menschen mit Kindern tragen bisher Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer je 1,525 Prozent.

Generell würde sich zum 1. Juli ein größerer Unterschied zwischen den Beiträgen mit und ohne Kinder ergeben - durch die Anhebung des allgemeinen Beitrags um 0,35 Punkte und zugleich eine ebenfalls vorgesehene Anhebung des Zuschlags für Kinderlose um 0,25 Punkte. Das führte laut einer Übersicht des Ministeriums dazu, dass der Beitrag ohne Kinder von nun 3,40 Prozent auf 4,00 Prozent steigt - davon 2,30 Prozent auf Beschäftigtenseite statt bisher 1,875 Prozent.

Teurer würde es auch für Familien mit einem Kind, für die der Beitrag laut Entwurf von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent steigen soll - dabei würde sich der Arbeitnehmeranteil von 1,525 Prozent auf 1,70 Prozent erhöhen. Mit zwei Kindern würde der Beitrag künftig bei 3,25 Prozent liegen - und der Arbeitnehmeranteil leicht auf 1,55 Prozent steigen.

Sind auch Entlastungen vorgesehen?

Um immer höhere Kosten für Pflegebedürftige abzufedern, sehen die Reformpläne mehrere Entlastungen zum 1. Januar 2024 vor. So soll für Pflegebedürftige zu Hause das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld um fünf Prozent steigen. Für Pflegebedürftige im Heim sollen 2022 eingeführte Zuschläge angehoben werden. Dies soll den Eigenanteil für die reine Pflege künftig im ersten Jahr im Heim um 15 statt 5 Prozent drücken, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt bisher 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Dazu kommen für Heimbewohner noch Zahlungen etwa für Unterkunft und Verpflegung.

An den Plänen wurde weitere Kritik laut. Der Sozialverband VdK forderte dringend mehr Unterstützung für Pflegebedürftige zu Hause. „Die Anpassung des Pflegegeldes um fünf Prozent reicht bei den gegenwärtigen Preissteigerungen vorne und hinten nicht“, sagte Präsidentin Verena Bentele dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Samstag). Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warnte davor, Defizite an die Beitragszahler abzuwälzen. „Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind nicht unendlich belastbar“, sagte er dem RND und forderte eine Finanzierung versicherungsfremder Leistungen mit Steuerzuschüssen.

© dpa-infocom, dpa:230225-99-732758/5


Von dpa
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