„Hängt die Grünen“: Funktionär des III. Weges verurteilt | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.03.2023 12:33

„Hängt die Grünen“: Funktionär des III. Weges verurteilt

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild)

Wegen Wahlplakaten mit dem Slogan „Hängt die Grünen!“ hat das Amtsgericht Zwickau einen Funktionär der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg verurteilt. Es sprach den 38-Jährigen der Volksverhetzung schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 4800 Euro. Zwar werde im Wahlkampf auch mit harten Bandagen gestritten, sagte Richter Frank Hoffmann am Freitag in der Urteilsbegründung. In diesem Fall sei aber klar eine Schmerzgrenze überschritten worden. Das hätten auch die vielen Reaktionen aus der Bevölkerung in dem Fall gezeigt. Ein Helfer des 38-Jährigen wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber geringer ausfiel.

Der III. Weg hatte im Sommer 2021 mit diesen Plakaten in Sachsen und Bayern auf sich aufmerksam gemacht, so etwa im Vogtland und den Regionen Zwickau und Leipzig. In Sachsen hatte der 38-Jährige laut Anklage als Landesvorsitzender der Partei Sondernutzungserlaubnisse für das Anbringen von Wahlplakaten erwirkt, die später beanstandeten Plakate selbst angebracht oder andere dazu beauftragt. Vor Gericht war von zwölf Standorten und 23 sichergestellten Plakaten die Rede.

Für Wirbel hatten sie auch gesorgt, weil sich die Justiz im Umgang mit ihnen uneins gezeigt hatte. So durften die Plakate laut einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz zunächst hängen bleiben, bis das Oberverwaltungsgericht nach einer Beschwerde anders entschied. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau lehnte zunächst Ermittlungen ab, so dass die Generalstaatsanwaltschaft intervenierte. Später wollte das Amtsgericht kein Hauptverfahren eröffnen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft wiederum erfolgreich Beschwerde ein.

In Bayern hatte das Amtsgericht München vergangenen Oktober wegen der Plakate zwei Männer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die Plakate wurden dabei als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet.

Das Amtsgericht Zwickau folgte mit seinem Urteil nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die hatte im Prozess betont, dass der Schriftzug ganz klar auf die Partei Bündnis 90/Die Grünen zu verstehen sei. Er verletze deren Kandidaten und Mitglieder in ihrer Menschenwürde, mache sie öffentlich zu Freiwild und rufe zu Gewalt und Willkür auf.

Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert und betont, dass Grün auch die Farbe des III. Weges sei und der Spruch verschiedene Deutungen zulasse. Auch sei mit Blick auf die in der Vergangenheit unterschiedlichen Einschätzungen der Justiz eine Strafbarkeit für die beiden Angeklagten nicht ersichtlich gewesen. Rechtsanwalt Andreas Wölfel kündigte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

© dpa-infocom, dpa:230324-99-74107/3


Von dpa
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