In der Woche ab Montag, den 24. August 1925, ist die Sanierung des Eisernen Steges das große Thema in der Stadt. Die stählerne Konstruktion, die eine hochwasserfreie Verbindung von der Innenstadt ins Reuterviertel und zur Hindenburgkaserne für Fußgänger und Radfahrer bietet, ist gerade mal 31 Jahre alt.
Die Eisenkonstruktion habe stark unter Rost gelitten, schreibt die Fränkische Zeitung. Sie werde mit einem frischen Anstrich versehen, außerdem werde der holprige Belag entfernt und durch neue Dielen ersetzt. Während der Arbeiten werde der Verkehr über eine Notbrücke ermöglicht.
„Dieses Provisorium erinnert an die Zeit vor der Rezatkorrektion”, heißt es im Blatt, „in der ein Fußsteig von Steinplatten über die Wiesen und ein Steg über die damals längs der Straße laufende Rezat führte”. Der Eiserne Steg wurde dann im Jahr 1894 von der Ansbacher Eisengießerei Bachmann errichtet.
Die Redaktion kritisiert, dass man seinerzeit versäumt habe, eine Fahrbrücke zu bauen, sodass Fahrzeuge noch immer zu einem Umweg über die Schlossbrücke oder den Kasernendamm gezwungen seien: „Auf die Dauer wird sich die Herstellung einer Fahrbrücke aus verschiedenen Gründen wohl nicht umgehen lassen.”
Aufsehen erregt die Verhaftung des Ansbacher Distriktsrabbiners Dr. David Brader. Wegen „sittlicher Verfehlungen nach Paragraf 175 des Reichsstrafgesetzbuches” sei Brader auf Grund richterlichen Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen worden, so die Fränkische Zeitung. Der Paragraf 175 existiert seit 1871 und stellt sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe und ermöglichte somit die Verfolgung Homosexueller. Brader, seit 1917 im Amt, wird vorgeworfen, sich mehrmals jungen Männern „in homosexueller Absicht” genähert zu haben. Braders weiteres Schicksal bleibt im Dunkeln. Gesichert ist nur, dass er noch im gleichen Jahr sein Amt als Rabbiner verliert und in die Schweiz übersiedelt. Dort verliert sich seine Spur.
Die Ortsgruppe Ansbach der NSDAP nimmt den Fall zum Anlass, einen Dringlichkeitsantrag im Verwaltungs- und Polizeisenat einzubringen. NSDAP-Stadtrat Lieret fragt, welche Schritte die Verwaltung gegen das vermehrte Auftreten Homosexueller „im Interesse der heranwachsenden männlichen Jugend” unternehme. Geboten sei eine vermehrte Überwachung der Cafélokale und des Hofgartens.
Bürgermeister Böhner, der in der Sitzung Oberbürgermeister Dr. Wilhelm Borkholder vertritt, erklärt, die Schutzpolizei sei angewiesen worden, „den Verfehlungen nach § 175 ein besonderes Augenmerk zuzuwenden”. Die Polizei könne allerdings „bei dem heimlichen Betrieb solcher Vorgänge von sich aus selten mit Erfolg vorgehen”. Böhner mahnt zur Vorsicht, nicht jeder Umgang mit Jugendlichen dürfe als „perverse Anlage” gedeutet werden. Unrechte Anschuldigungen könnten „die peinlichsten Folgen” haben.
Die Nationalsozialisten haben diese Bedenken nicht, als sie 1935 den Paragrafen 175 verschärfen. Jetzt ist bereits der Verdacht unzüchtiger Handlungen ausreichend, um für bis zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt zu werden. Folge: Die Zahl der Verurteilten verzehnfacht sich von 801 im Jahr 1932 auf über 8000 in den Jahren 1937 und 1938. Während des Dritten Reiches landen rund 15.000 Männer wegen angeblicher Homosexualität im KZ, wo sie mit einem rosa Winkel auf der Kleidung gekennzeichnet werden.
Der Paragraf 175 wird erst im Jahr 1994 abgeschafft.
Die Eisenbahn-Verwaltung beklagt zunehmende Unfälle beim Ein- und Aussteigen. Immer mehr Reisende stiegen aus, obwohl der Zug noch gar nicht angehalten habe. Auch komme es trotz der Warnungen der Eisenbahnbeamten immer öfter vor, dass Reisende nach dem Anfahren des Zuges noch aufspringen. Gefährlich und verboten sei auch der Aufenthalt auf den nicht abgeschlossenen Plattformen, den nicht geschützten Verbindungsbrücken sowie auf den Puffern und Trittbrettern. Wiederholt habe es Verletzungen gegeben.
Eine Revolution beim „Unterhaltungsrundfunk” kündigt sich an. Die Reichstelegraphenverwaltung teilt mit, dass ab 1. September 1925 der „Selbstbau und Vertrieb von Rundfunkempfängern jeder Art” freigegeben ist und die Geräte nicht mehr geprüft und gestempelt werden müssen.
Der Verein ehemaliger Chevaulegers Ansbach und Umgebung feiert sein 25. Stiftungsfest. Die Chevaulegers waren eine typische Waffengattung der bayerischen Kavallerie, die im Volksmund als „Schwalangschärs“ großes Ansehen genoss. Der Name setzt sich aus den französischen Wörtern Chevaux (Pferde) und léger (leicht) zusammen. Zwei Eskadrons des 1. Chevaulegers-Regiments, das in Nürnberg stationiert war, kamen nach Ansbach, als dort das 2. Ulanen-Regiment „König“ gebildet wurde. Als nach Ende des Ersten Weltkrieges das 1. Chevaulegers-Regiment demobilisiert wurde, übernahm das 17. bayerische Reiterregiment in Ansbach die Tradition.
Der 31-jährige Schuhmacher Friedrich L. ist vor dem Schöffengericht des Ansbacher Landgerichts angeklagt, seine noch nicht 14-jährige Stieftochter – teilweise unter Anwendung von Gewalt – sexuell missbraucht zu haben. Zur Verhandlung sind drei Zeugen und der Sachverständige Landgerichtsarzt Dr. Heel geladen. Der bescheinigt dem Angeklagten, ein „Psychopath mit verminderter Widerstandsfähigkeit” zu sein. Diese Einschätzung und das Geständnis des Angeklagten führen zu einem Urteil von einem Jahr Gefängnis – die einmonatige Untersuchungshaft wird angerechnet.
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