Er hat seine schwangere Freundin geschlagen, Polizeibeamte bedroht und verschiedenste Drogen genommen. Unter anderem dafür wurde ein 22-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die verbüßt er erstmal in einer Entziehungsanstalt.
Alkohol und Drogen sind die Wurzel allen Übels, diese Feststellung fällt an diesem Tag vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thorsten Kamberger nicht nur einmal. Bei dem 22-Jährigen, der auf der Anklagebank sitzt, wurde nach seiner Festnahme im Januar dieses Jahres beides in hoher Konzentration nachgewiesen.
Etwa 100 Kokaineinheiten, „das ist die zehnfache Menge des Grenzwertes, ab dem man nicht mehr Auto fahren darf“, erklärt Dr. Timuncin Türker, der als Gutachter vor Gericht angehört wird. Außerdem wurde beim Angeklagten eine Blutalkoholkonzentration von 1,74 Promille festgestellt. „Das war am Tag danach. Zur Zeit des Vorfalls können wir davon ausgehen, dass es 2,2 Promille waren. Die Wirkung des Alkohols kam angeflutet“, ist der Gutachter überzeugt.
Der „Vorfall“, von dem hier die Rede ist, trug sich Ende Januar 2024 zu. Laut Anklageschrift soll der 22-Jährige in der Nacht seine Freundin, die im sechsten Monat von ihm schwanger war, in deren Wohnung in Ansbach aufgesucht haben. „Wir hatten vereinbart, dass er nüchtern kommt. Das war er nicht. Er hatte eine halbleere Wodkaflasche dabei. Ich habe ihm gesagt, er soll gehen“, erinnert sich die Frau im Zeugenstand.
Anstatt zu verschwinden, rastete ihr Freund aus. Er packte sie, schlug ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht und würgte sie. Außerdem drückte er die Schwangere zu Boden und hielt ihr für mehrere Sekunden Mund und Nase zu. Laut Anklage hat sie kurzzeitig keine Luft mehr bekommen.
Wann genau sie Atemnot hatte und wie sehr er sie gewürgt hat, daran kann sich die Frau nicht mehr erinnern. „Es ist auch schon eine Zeit lang her“, sagt die 22-Jährige. Dass sie den Mann, den sie selbst als ihren Ex-Freund bezeichnet, vor Gericht wiedersieht, ist ihr „unangenehm“. Im Prozess erfährt er, dass das gemeinsame Kind inzwischen geboren ist.
„Tut mir leid. Ich war sehr besoffen“, sagt er zur Mutter seines Kindes. Während er die Entschuldigung ausspricht, kann sie ihn nicht ansehen. An seinen schrecklichen Auftritt in der Wohnung kann der Angeklagte sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern. Aufgrund der Menge an Alkohol und Kokain, die er intus hatte, ist das laut Gutachter Türker durchaus plausibel: „Es kann sein, dass das Gedächtnis rückwirkend gelöscht wurde.“
Als der 22-Jährige in der Januarnacht kurz die Wohnung verlassen hat, verständigte die Angegriffene per Notruf die Polizei. Nachdem der Mann die Beamten bedrohte, statt ihrem Platzverweis zu folgen, nahmen sie ihn fest. Im Polizeiauto soll er dann mit seinem Kopf gegen die Scheibe geschlagen haben und auch in Richtung Kopf eines Polizisten gestoßen haben.
Später in der Arrestzelle bedrohte er auch eine Beamtin. „Wenn ich draußen bin, bekommst du alles zurück“, soll er ihr mit erhobenen Fäusten zugerufen haben. Sowohl der Polizist als auch die Polizistin haben Anzeige erstattet.
Tätlicher Angriff auf einen Polizeibeamten, versuchte Körperverletzung mit Beleidigung und Bedrohung sind weitere Straftaten, für die sich der Angeklagte verantworten muss. Hinzu kommt eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Führerschein zu Beginn 2024. Rund 200 Gramm Cannabis für den Verkauf sollen im Fußraum des Autos gelegen haben, als der 22-Jährige von einer Streife an der Promenade in Ansbach gestoppt worden ist. „Sie haben eine Menge Delikte in sehr kurzer Zeit begangen“, sagt Richter Thorsten Kamberger.
Nicht für alle Straftaten, jedoch für das gewalttätige Verhalten sind nach Ansicht von Facharzt Dr. Timuncin Türker die Drogen und der Alkohol verantwortlich. „Gewalttaten haben Sie immer unter dem Einfluss dieser Substanzen begangen“, sagt er zum Angeklagten.
Im Gespräch mit dem 22-Jährigen hat Türker dessen Situation genau analysiert. „Ich sehe schwere Abhängigkeitszeichen, die alle Lebensbereiche betreffen.“ Vor dem Gutachter habe der Angeklagte glaubwürdig versichert, dass er abstinent leben möchte. Doch wenn er entlassen wird, ohne begleiteten Entzug, „wird er wieder konsumieren“, ist Türker sicher. Er rät von einer ambulanten Therapie ab und empfiehlt deshalb die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
„Wenn Sie Alkohol trinken, sind Sie nicht mehr Herr Ihrer Sinne“, zu dieser Ansicht kommt auch Staatsanwalt Tobias Neumann. Für die versuchte Körperverletzung, die Bedrohung der Beamten und den Handel mit Cannabis im besonders schweren Fall fordert er eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Verbüßt werden soll die Strafe in einer Entziehungsanstalt.
„Ich bin in einer ungewöhnlichen Situation“, sagt Anwalt Bernd Hönicka. Im Vordergrund steht für ihn in diesem Fall nicht, dass eine möglichst geringe Strafe ausgehandelt wird. Er will, dass seinem Mandanten geholfen wird. „Er hat heftige Straftaten begangen. Die Wurzel alles Bösen ist dabei die Suchtproblematik. Mein Mandant weiß, dass er etwas tun muss.“ Die Höhe der Gesamtstrafe stellt der Anwalt in das Ermessen des Gerichts. „Ich hoffe, dass er in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Es muss so schnell wie möglich passieren“, sagt Hönicka.
Das Gericht schließt sich in allen Punkten der Staatsanwaltschaft an. „Es ist erforderlich, dass entsprechende Strafen verhängt werden. Zusätzlich muss die Wurzel allen Übels bekämpft werden. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass Sie in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden“, ist Richter Kamberger überzeugt. „Sie sind ein junger Mann und haben noch ein bisschen was vor sich. Ich hoffe, kein Leben im Gefängnis“, gibt der Richter dem Angeklagten mit.
Er ordnet an, dass die Unterbringung rasch erfolgen soll, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Um die Verlegung seines Mandanten von der Untersuchungshaft in die Entziehungsanstalt zu beschleunigen, verzichtet Anwalt Hönicka genauso wie der Staatsanwalt noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Das Urteil ist also bereits rechtskräftig.