Es war eine feucht-fröhliche Geburtstagsfeier, bevor die Situation eskalierte. Ein Fausthieb, ein Schlag mit einem Bierkrug und sogar ein Angriff mit einer Axt folgten. Nun müssen sich zwei Angeklagte wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung vor dem Landgericht Ansbach verantworten.
Schon die Ermittlung des genauen Tathergangs gestaltet sich für die Kammer unter Vorsitz von Matthias Held am ersten Prozesstag schwierig. Zeugen und Beteiligte weichen in ihren Beobachtungen weit voneinander ab oder erinnern sich nicht mehr an Vorgänge oder frühere Aussagen.
Fest steht: Ein 17-Jähriger feierte Anfang Juni dieses Jahres im Sportheim in Gebsattel seinen Geburtstag nach. Neben Freunden waren auch zwei 38- und 39-jährige Brüder zu Gast, die sich um das Grillen des Spanferkels kümmerten.
Am Abend geriet der jüngere Brüder in eine Diskussion mit einem weiteren Gast, dem späteren Opfer. Es ging um eine junge Frau, die beide kennen. Was danach passierte, ist unklar.
Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier schildert in seiner Anklage den späteren Abend so: Der ältere Bruder soll das 28-jährige Opfer weit nach Mitternacht mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Unmittelbar darauf schlug der Jüngere demnach dem Opfer noch mit einem Glaskrug auf den Kopf, so dass dieses eine zwei Zentimeter lange Schnittwunde erlitt.
Danach soll der 38-Jährige mit der scharfen Seite einer Axt frontal auf das zehn Jahre jüngere Opfer eingeschlagen haben. Nur durch ein Ausweichen soll er den Kopf verfehlt, ihn stattdessen an der rechten Seite getroffen und zwei Rippen gebrochen haben.
Der 38-Jährige holte laut Anklage ein zweites Mal aus, als ihm ein Partygast die Axt entreißen konnte. Dabei erlitt dieser einen Schnitt am Handrücken. Das Opfer habe wegen des Angriffs noch heute psychische Probleme und Schlafstörungen.
Kaum ist die Anklage verlesen, ziehen sich die Prozessbeteiligten zu einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit zurück. Ergebnis: Das Gericht stellt beiden Brüdern im Falle eines glaubwürdigen Geständnisses eine Strafminderung in Aussicht. Daraufhin gibt der Ältere den Faustschlag zu. Er entschuldigt sich und zahlt noch im Gerichtssaal 500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Richter Held stellt für ihn eine Geldstrafe von 90 bis 120 Tagessätze in den Raum.
Auch der jüngere Bruder bittet um Entschuldigung und leistet eine Anzahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld. Ihm stellt das Gericht vier bis viereinhalb Jahre Gefängnis für ein glaubwürdiges Geständnis in Aussicht. Der 38-Jährige schildert daraufhin den Ablauf aus seiner Sicht.
Nach seinen Worten soll ihn das Opfer über den ganzen Abend immer wieder provoziert und ihm sogar mit dem Tod gedroht haben. Er sagt, vor dem Faustschlag habe es ein Gerangel zwischen seinem Bruder und dem Opfer gegeben. Zur Abschreckung habe er einen Krug gegen die Wand hinter ihnen werfen wollen. Das Opfer habe aber plötzlich den Kopf gehoben und sei so getroffen worden.
Richter Held zeigt die Verletzungen des Opfers auf Fotos. Daraufhin räumt der 38-Jährige doch einen Schlag mit dem Glaskrug ein. Aufgrund seines Alkoholkonsums habe er nur noch eine vage Erinnerung. Die Polizei geht nach einer Blutentnahme jedoch lediglich von 0,8 bis 1,01 Promille zur Tatzeit aus. Oberstaatsanwalt Heinzlmeier: „Das reicht nicht für einen Filmriss.“
Nach dem Gerangel und dem Schlag mit dem Bierkrug hatte sich der Verletzte mit einigen Freunden zum Parkplatz entfernt. Der 38-Jährige lief ihnen nach. Er habe geglaubt, so sagt er im Gerichtssaal, die Gruppe habe seinen Bruder in ihrer Gewalt. Er hatte die Axt dabei, mit der er vorher Holz für das Feuer gehackt hatte. Er wollte damit aber nur drohen, wie er sagt. An einen Axtschlag könnte er sich wegen seiner Alkoholisierung nicht erinnern. Die Verletzungen habe das Opfer bei dem Gerangel mit seinem Bruder erlitten. Da sei der 28-Jährige gegen Bänke und einen Mülleimer geknallt.
Dies leuchtet dem Vorsitzenden Richter nicht ein: „Mehrere Zeugen haben den Axtschlag gesehen. Sie wissen noch unwichtige Details. Aber als es wild wird, haben Sie einen Filmriss?“, geht er den Angeklagten an. Held stellt klar: Für eine Strafminderung reichen die Aussagen nicht aus.
Gab es überhaupt Streitereien und ein Gerangel vor dem Faustschlag? Das Opfer bestreitet dies. Er habe zwar mit dem jüngeren Bruder über seine Freundin gesprochen, danach sei die Angelegenheit aber für ihn erledigt gewesen. Der Ältere habe ihn aus dem Nichts geschlagen. Mehrere Zeugen bestätigen im Gerichtssaal diese Schilderung des Angriffs.
Nicht so das Geburtstagskind, also der Gastgeber der Feier, und seine Schwester. Sie sprechen als Zeugen im Prozess von Beleidigungen, einer Rangelei und beschreiben auch den Tathergang mit der Axt vollkommen anders als die Personen vor ihnen.
Verteidigerin Sabrina Schwarz vermutet eine Absprache unter den vorigen Zeugen, stammen doch einige aus der Familie des Opfers. Held hakt beim Ausrichter der Feier nach: „Haben Sie den Axtangriff überhaupt gesehen oder haben Sie sich nur etwas zusammengereimt?“, fragt er. Daraufhin räumt Gastgeber schließlich letzteres ein. Der Prozess wird fortgesetzt.