Duo steht wegen Messerangriff in Ansbach vor Gericht | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 01.03.2025 13:45

Duo steht wegen Messerangriff in Ansbach vor Gericht

Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Beim nächsten Verhandlungstag folgen die Plädoyers und das Urteil des Schwurgerichts, dem Richter Matthias Held vorsitzt. (Archivfoto: Stefan Neidl)
Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Beim nächsten Verhandlungstag folgen die Plädoyers und das Urteil des Schwurgerichts, dem Richter Matthias Held vorsitzt. (Archivfoto: Stefan Neidl)
Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Beim nächsten Verhandlungstag folgen die Plädoyers und das Urteil des Schwurgerichts, dem Richter Matthias Held vorsitzt. (Archivfoto: Stefan Neidl)

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung müssen sich zwei Männer vor dem Landgericht Ansbach verantworten. Sie sollen einen Mann mit mehreren Personen in Ansbach angegriffen und verletzt haben – auch ein Messer soll dabei zum Einsatz gekommen sein. Die Plädoyers und das Urteil stehen noch aus.

Der Vorfall liegt rund eineinhalb Jahre zurück. Im September 2023 trafen die Angeklagten, Ibrahim B. (42, Name geändert) und sein Schwiegersohn Bojan T. (23, Name geändert), in der Nacht in der Schloßstraße in Ansbach auf ihr Opfer. Laut Staatsanwalt Florian Rudolph ist B. auf den Mann losgegangen. Zunächst hat er mit der Faust zugeschlagen, dann mit dem Griff eines Messers. Mit diesem soll er auch vergeblich versucht haben, zuzustechen. Im weiteren Verlauf schaltete sich T. ein, nahm den Geschädigten in den Schwitzkasten und drückte so lange zu, bis diesem schwarz vor Augen wurde.

Aufgebracht, aggressiv und alkoholisiert

Ein zufällig vorbeikommende Polizeistreife beendete schließlich die Auseinandersetzung, an der mindestens sechs Personen beteiligt waren. Man habe einen Faustschlag von B. gesehen, sagten die Beamten vor Gericht. Sie verhinderten zudem, dass B. mit dem Fuß auf den am Boden liegenden Geschädigten eintritt. Den Angeklagten B. beschrieben sie als sehr aufgebracht und aggressiv. Zudem war er mit über 1,6 Promille alkoholisiert.

„Er ist gekommen, um mich umzubringen“, erklärte Mohamed S. (Name geändert), der Angegriffene. Dies habe B. auch lautstark gesagt. „Ich hatte Glück“, dass die Polizei gekommen sei. Er selbst hatte nach eigenen Worten schon aufgegeben. Er erlitt mehrere Verletzungen, vor allem rund um die Augen. Seine Sehfähigkeit war in der Folge beeinträchtigt. Der Vorfall habe ihn verändert, sagte er vor Gericht. „Ich bin nicht mehr wie früher.“

Über zwei mögliche Gründe wird spekuliert

Zum Hintergrund der Tat stehen aktuell zwei Möglichkeiten im Raum. Zum einen gibt es wohl finanzielle Streitigkeiten zwischen beiden Seiten – das Opfer war der Vermieter von B. Zum anderen wurde Mohamed S. beschuldigt, eine Tochter des Angeklagten B. sexuell missbraucht zu haben. Die entsprechende Verhandlung endete mit einem Freispruch, wie es im Gerichtssaal hieß. Laut den Angaben des Ermittlers hat B. aber bei seiner polizeilichen Vernehmung gesagt, er vertraue der deutschen Polizei und Justiz nicht.

Das könnte Sie auch interessieren

Insgesamt 15 Zeugen vernahm das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Matthias Held im Rahmen der Beweisaufnahme. Darunter waren vor allem Polizeibeamte, Familienangehörige der Angeklagten, die ihr Zeugnisverweigerungsrecht nutzten, und Freunde des Opfers.

Schweigen der Beschuldigten

Er habe laute Geräusche gehört und sei deshalb nach draußen gegangen, wo der Angeklagte B. wartete, berichtete einer dem Gericht. Als irgendwann Mohamed S. aus dem Haus kam, habe B. ihn angegriffen und geschlagen. Laut Anklageschrift soll B. auch gerufen haben, dass er S. „schlachten“ wolle.

Irgendwann hat der Angeklagte laut dem Zeugen ein Messer aus der Tasche gezogen. Was er damit gemacht hat, „habe ich nicht gesehen“. Das Würgen von T. schilderte er ebenfalls dem Gericht. „Wäre die Polizei nicht gekommen, wäre es noch mehr eskaliert“, betonte der Zeuge, der selbst mit einem Messer am Arm verletzt wurde.

Die beiden Angeklagten schwiegen an den zwei bisherigen Verhandlungstagen. Über ihre Anwälte ließen sie kurz vor Ende der Beweisaufnahme mitteilen, dass sie das Würgen und den von der Polizei beobachten Faustschlag zugeben. Der Prozess wird in der ersten Märzwoche fortgesetzt – es fehlen noch die Plädoyers und das Urteil.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
north