Zebrastreifen: So verhält man sich als Fahrender richtig | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.08.2023 16:38

Zebrastreifen: So verhält man sich als Fahrender richtig

Die breiten Streifen eines Zebrastreifens sind auch aus der Ferne gut sichtbar. Oft sind jedoch die genauen Regelungen für Autofahrerinnen und Autofahrer unklar. (Foto: Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn)
Die breiten Streifen eines Zebrastreifens sind auch aus der Ferne gut sichtbar. Oft sind jedoch die genauen Regelungen für Autofahrerinnen und Autofahrer unklar. (Foto: Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn)
Die breiten Streifen eines Zebrastreifens sind auch aus der Ferne gut sichtbar. Oft sind jedoch die genauen Regelungen für Autofahrerinnen und Autofahrer unklar. (Foto: Christophe Gateau/dpa/dpa-tmn)

Die breiten weißen Streifen auf der Straße geben ein klares Signal: Hier haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und auch Nutzer von E-Mobilen für Senioren Vortritt. Doch nicht jeder Auto-, Motorrad- oder Radfahrer ist sich darüber im Klaren, wann genau er anhalten muss. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hat Tipps für das richtige Verhalten am Zebrastreifen.

Meist weist ein Hinweiszeichen mit blauem Hintergrund und einer Person, die die Straße auf Streifen überquert, auf den Zebrastreifen hin. Doch auch ohne das Schild gelten die Regeln - also wenn nur die weißen Streifen auf der Fahrbahn aufgezeichnet sind.

Bereits im Vorfeld zu beachten: Wenn absehbar ist, dass jemand den Zebrastreifen nutzen möchte, ist es Zeit, das Fahrzeug zu stoppen.

Überholen und Parken verboten

Ein Überholmanöver ist laut der GTÜ ab dort verboten, wo das Zebrastreifen-Verkehrsschild aufgestellt ist. Direkt auf den Streifen ist es immer tabu - selbst wenn kein Schild auf ihn hinweist. Parken oder Halten ist auf dem Zebrastreifen und bis zu fünf Meter davor verboten. Stockt der Verkehr, gilt: Der Zebrastreifen muss freibleiben. Wer auf der Straße fährt, hält also davor.

Und wenn eine Ampel dazukommt? Dann handelt es sich um eine Fußgängerfurt, und die Ampel hat Priorität. Hat das Auto „Grün“, darf es also fahren - und Fußgänger müssen warten, auch wenn an der Stelle ein Zebrastreifen ist.

© dpa-infocom, dpa:230808-99-766973/2


Von dpa
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