„Audio first“: So schalten Sie Videos bei Spotify gezielt ab | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.04.2026 00:07

„Audio first“: So schalten Sie Videos bei Spotify gezielt ab

Musikstreaming, nicht Videostreaming: Wer bei Spotify ganz bewusst zuhören möchte, kann in der App nun jegliche Bewegtbilder gezielt abschalten. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Musikstreaming, nicht Videostreaming: Wer bei Spotify ganz bewusst zuhören möchte, kann in der App nun jegliche Bewegtbilder gezielt abschalten. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Musikstreaming, nicht Videostreaming: Wer bei Spotify ganz bewusst zuhören möchte, kann in der App nun jegliche Bewegtbilder gezielt abschalten. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Bei Spotify als Musikstreaming-Dienst geht es primär ums Musikhören - sollte man meinen. Tatsächlich stößt man auch auf ziemlich viele Videos, die mal mehr, mal weniger ungefragt losspielen. Wer Videos und Autoplay in diesem Kontext mag, für den ist das sicher ein gutes Feature. Alle anderen mussten bislang mit den teils selbst startenden Videos leben.

Kürzlich hat Spotify aber eine neue Funktion eingeführt, die allen, die das wünschen, wieder ein bewussteres Musikerlebnis („Audio first“) ermöglichen soll. Diese sogenannte Videosteuerung findet sich in den Einstellungen unter „Inhalte und Darstellung“.

Schalter für verschiedene Videoarten

Dort gibt es folgende drei Schalter zum gezielten An- oder Abschalten verschiedener Videoarten:

  1. Musikvideos (sind diese ausgeschaltet, werden klassische Musikvideos oder Live-Auftritte nur als Audio wiedergegeben)
  2. Canvas (Hintergrundvideos oder bewegte Bilder zur Musikwiedergabe deaktivieren)
  3. Alle anderen Videos (etwa Video-Podcasts oder Künstler-Clips ausschalten)

Was auf einem Gerät festgelegt wurde, wird automatisch für andere genutzte Geräte synchronisiert.

Bei Familienkonten ist Steuerung für jedes Mitglied möglich

Eine Besonderheit bei Spotify-Familientarifen: Wer diese als Administrator betreut, kann die Anzeige der Videoarten für jedes Familienmitglied separat steuern. Bislang war dies nur bei sogenannten verwalteten Konten für unter 13-Jährige möglich.

© dpa-infocom, dpa:260420-930-971163/1


Von dpa
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