Wiesn-Wirt zieht vor den Verwaltungsgerichtshof | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 19.06.2024 13:01

Wiesn-Wirt zieht vor den Verwaltungsgerichtshof

Die „Oide Wiesn” ist aus dem Riesenrad zu sehen. Das Oktoberfest endet an diesem Sonntag. (Foto: Felix Hörhager/dpa)
Die „Oide Wiesn” ist aus dem Riesenrad zu sehen. Das Oktoberfest endet an diesem Sonntag. (Foto: Felix Hörhager/dpa)
Die „Oide Wiesn” ist aus dem Riesenrad zu sehen. Das Oktoberfest endet an diesem Sonntag. (Foto: Felix Hörhager/dpa)

Der Wirt des Herzkasperlzelts auf der Oidn Wiesn will seine Zulassung für dieses Jahr vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erzwingen. Das Verwaltungsgericht München hatte den Eilantrag des Wirts am Dienstag abgelehnt - dagegen legte er aber umgehend Beschwerde ein, wie der VGH am Mittwoch mitteilte.

Der Senat wolle schnell darüber entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher. Weil der Aufbau der Zelte fürs Oktoberfest schon Anfang Juli beginnt, erwarteten die Beteiligten eine Entscheidung noch im Juni.

Die Boandlkramerei hatte im Vergabeverfahren der Stadt München mehr Punkte erzielt und wurde statt des Herzkasperlzelts zugelassen. Die Richter beurteilten die Vergabepraxis als nachvollziehbar und sahen keine sachwidrige Benachteiligung. Das Herzkasperlzelt gibt es seit der ersten Oidn Wiesn 2010, die mit den 200-Jahr-Feiern des Oktoberfests entstand und mit historischen Fahrgeschäften sehr beliebt ist. Markenzeichen des Zelts ist eine junge weiterentwickelte Volksmusik und ein Tanzboden. Der Wirt der Boandlkramerei versprach, es werde auch bei ihm die beliebte Volksmusikszene der gegenwärtigen Strömung geben, er wolle gezielt den talentierten Nachwuchs fördern.

© dpa-infocom, dpa:240619-99-452005/3


Von dpa
north