Die Fahrerlaubnis fürs Auto und Motorrad hat bislang kein Verfallsdatum. Einmal bestanden, gilt sie ein Leben lang. Doch immer wieder werden Stimmen laut, die einen Fahrtauglichkeits-Check für Senioren fordern. Einem solchen musste sich Adolf Grundler aus Bad Windsheim unterziehen. Der 79-Jährige befürchtet nun, seinen Schein zu verlieren.
Adolf Grundler ist verzweifelt. Seit Juni letzten Jahres kämpft er darum, seinen Führerschein behalten zu dürfen. In diese missliche Lage ist er durch einen Besuch in der Abteilung „Ausländerwesen“ des Landratsamtes am 27. März 2023 geraten. Als er dort morgens um 10 Uhr Dokumente für seine thailändische Frau abholen wollte, bekam er plötzlich Kreislaufprobleme. „Ich hatte nichts gegessen und nichts getrunken, weil ich laut meiner Hausärztin abnehmen soll“, erklärt Grundler seinen damaligen Gesundheitszustand.
Ihm sei schwindelig geworden und er habe sich am Tresen abgestützt. Außerdem sei er an diesem Tag auf Krücken angewiesen gewesen, weil er über seine Katze Lilly gestolpert war und der Sturz seinen beiden künstlichen Knien und der Bandscheibe nicht zuträglich gewesen war. Nach seinem Termin bei der Ausländerbehörde habe er sich in seinem Wohnmobil ausgeruht, das er auf dem Parkplatz des Landratsamtes abgestellt hatte. Er habe etwas getrunken und gegessen und nach einer Stunde sei der Kreislauf wieder in Ordnung gewesen.
Drei Monate später bekam der 79-Jährige allerdings ein Schreiben der Führerscheinstelle. Darin wird Bezug genommen auf seinen Besuch im Landratsamt am 27. März 2023. „Sie waren sehr zittrig und konnten fast nicht den Aushändigungsnachweis unterschreiben. Sie benötigten eine Pause und hatten anscheinend starken Schwindel“, heißt es dort. Grundler sei dann gefragt worden, ob seine Frau im Auto warten würde, da er „doch so nicht Auto fahren“ könne. Und ob man ihm irgendwie helfen könne?
In dem Schreiben folgt ein Hinweis darauf, dass der motorisierte Straßenverkehr „an die menschliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit besonders hohe Anforderungen“ stelle. Deswegen sei es nicht ausgeschlossen, „dass Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigt ist. Eventuell ist es erforderlich, Ihre Fahreignung zu überprüfen.“ Grundler dürfe aber gerne auch freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichten und seinen Führerschein abgeben.
Den 79-Jährigen hat das Schreiben geschockt. Darin wurde er außerdem dazu aufgefordert, in der Führerscheinstelle persönlich vorzusprechen. Dazu solle er ein Attest seines Hausarztes mitbringen. Aus dem wiederum müsse hervorgehen, seit wann er dort behandelt werde und welche Diagnosen bei ihm gestellt worden seien? Außerdem sollten die entsprechenden ICD10-Codes vorgelegt werden. Auch ein Medikamentenplan wurde gefordert.
Grundler schüttelt resigniert mit dem Kopf. Er fühlt sich als alter Mensch diskriminiert und schikaniert. Seitens der Führerscheinstelle verweist man indes darauf, gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, „mögliche Eignungsmängel von Verkehrsteilnehmern“ zu prüfen und bei Bedarf auch ein ärztliches Gutachten einzufordern.
So wie im Falle von Adolf Grundler. Beim Institut für Beratung, Begutachtung, Kraftfahreignung (IBBK), einer Begutachtungsstelle für Fahreignung in Nürnberg, vereinbarte er einen Termin. Bevor er einen solchen bekam, musste er erst einmal vorab 1100 Euro ans IBBK überweisen. Denn für die Kosten ärztlicher Gutachten muss der Betroffene komplett selbst aufkommen. „Wenn man das Geld nicht aufbringen kann, wird einem der Führerschein gleich genommen“, sagt Grundler. Er fühlt sich hilflos.
Als der 79-Jährige schließlich im Wartezimmer des IBBK saß, sei er sich eigenen Angaben zufolge vorgekommen, „wie ein Strafgefangener unter Verbrechern“. Denn außer ihm saßen nur noch solche Autofahrer bei der Begutachtungsstelle, die sich mit Drogen oder Alkohol hinters Steuer gesetzt hatten. „Die verarschen uns alte Leute“, klagt Grundler und betont, im Laufe seines Lebens vermutlich rund zwei Millionen Kilometer gefahren zu sein. Ohne je einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei gehabt zu haben.
Bei der Begutachtung wurde dann Grundlers allgemeiner Gesundheitszustand geprüft. Auch Koordinationstests musste er sich unterziehen. Dazu gehörten unter anderem der Einbeinstand, das Laufen auf einer Linie und das Berühren der Nasenspitze mit dem Zeigefinger. Außerdem wurden weitere Befunde eines Kardiologen angefordert. Bevor die nicht vorliegen, könne das Gutachten nicht abschließend erstellt werden, hieß es. Mittlerweile liegen die Befunde vor. „Alles in Ordnung“, sagt der 79-Jährige. „Gute Belastbarkeit, keine Herzinsuffizienzsymptome“, heißt es denn auch im Gutachten. Doch bangt Grundler weiter. Und hofft jeden Tag darauf, dass ein für ihn positives Gutachten im Briefkasten liegt und sich der Fall damit erledigt hat.
Denn für den 79-Jährigen bedeutet der Führerschein, dass er selbstbestimmt sein kann. Dass er mit seinem Wohnmobil dorthin fahren kann, wohin er will und so lange, wie er will. Sollte er das nicht mehr dürfen, wäre das für ihn „sehr schlimm“. Das würde ihm ein Stück weit die Lebensfreude nehmen, betont er.
Wann er selbst den Schritt tun und den Führerschein freiwillig abgeben würde? „Wenn ich merken würde, dass ich mich nicht mehr auf den Verkehr konzentrieren und die jeweilige Situation nicht mehr einschätzen kann.“ Bluthochdruck, Diabetes Typ 2 und die Schmerzen in den Kniegelenken will er als möglichen Grund für die Abgabe seines Führerscheins nicht hinnehmen. „Ich fühle mich fahrtauglich.“
Die Pressestelle des Landratsamts will sich auf Nachfrage unserer Zeitung nicht zum Fall äußern. Weil es sich um „einen verwaltungsrechtlichen Einzelfall“ handelt, „an welchen sensible personenbezogene Gesundheitsdaten geknüpft sind“. Weiter heißt es, dass „grundsätzlich entsprechende Verfahren seitens der Führerscheinbehörde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben anlassbezogen, bei Vorliegen relevanter Erkenntnisse durchgeführt“ werden.
Das bestätigt Christian Seiler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelfranken, und erklärt, dass die Polizei selbst keinen Verkehrsteilnehmer zu einer ärztlichen Begutachtung auffordere. Das werde ausschließlich durch die Führerscheinbehörde veranlasst.
Sollten Beamte allerdings „objektive Anhaltspunkte für eine andauernde Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen“ feststellen, so würden sie diese grundsätzlich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mitteilen. Und zwar unabhängig vom Alter einer Person und der Situation, in der sie mit der Polizei in Kontakt tritt. Dabei betont Seiler: „Die Verständigung der Fahrerlaubnisbehörde ist immer eine Einzelfallentscheidung und trifft folglich nicht auf alle älteren Menschen zu.“
Mittlerweile hat Grundler das zwölfseitige Gutachten des IBBK vorliegen. Darin wird ihm bescheinigt, dass er trotz des Vorliegens einer Erkrankung, die nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) die Fahreignung in Frage stellt, in der Lage sei, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden. Dazu zählen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder. Allerdings seien Auflagen notwendig, um das sichere Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gewährleisten zu können, heißt es in dem Gutachten weiter. Demnach seien neurologische Kontrolluntersuchungen „in Abständen von ein, zwei und vier Jahren erforderlich“.
Grundler ist erleichtert. Nun hofft er inständig, dass sich der Fall damit erledigt hat, die Führerscheinbehörde dem Gutachten folgt und er seine Fahrerlaubnis behalten kann.