Viele Mitarbeitende der Klinik Neuendettelsau haben bei Diakoneo schon gekündigt. Im verbleibenden Team des Krankenhauses, in dem zum Jahresende die stationäre Versorgung eingestellt wird, sind die Verunsicherung und der Ärger über den Vorstand des Sozialunternehmens offenbar nach wie vor groß.
In der Kapelle der Klinik wurde eine symbolische Klagemauer aufgebaut, auf der die Mitarbeitenden ihren Frust loswerden können. Auch bei anderen Gelegenheiten bekommen die Diakoneo-Entscheider die Enttäuschung zu spüren.
Konkret geht es momentan vor allem um die Zukunftsperspektiven für die Menschen, die bisher noch im Unternehmen geblieben sind. Viele davon fühlen sich örtlich gebunden, sei es beispielsweise wegen der Familie oder wegen einer Immobilie.
Dienstverhältnisse bei der Diakonie in Bayern werden von Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geregelt, die einem Tarifvertrag ähneln. Darin steht, dass mindestens 40 Jahre alte Mitarbeitende, die seit 15 Jahren beschäftigt sind, im Normalfall unkündbar sind. Wenn eine Einrichtung aufgelöst wird, kann das Unternehmen Betroffene aber um eine Gehaltsgruppe herabstufen.
Kündigen darf Diakoneo, wenn eine „zumutbare, im Wesentlichen gleichwertige Beschäftigungsmöglichkeit nachgewiesen wird“ und der Dienstnehmer, wie Arbeitnehmer bei der Diakonie offiziell genannt werden, diese Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ablehnt.
Mitarbeitende können zudem in eine andere Einrichtung des selben Dienstgebers versetzt werden. Bei einem großen Konzern wie Diakoneo bedeutet das, dass auch entlegene Standorte wie das 126 Kilometer entfernte Himmelkron in Oberfranken oder das Diak-Klinikum in Schwäbisch Hall (94 Kilometer weit weg) in Frage kommen.
Von so einer Versetzung soll laut AVR „Abstand genommen werden“, wenn sie aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist – aber eben nur „soll“ und nicht „muss“, zumal nicht ganz klar ist, welche persönlichen Gründe unzumutbar sind.
„In unserer Abteilung wurden die Kolleg/innen nicht nur vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern auch in ihrer Eingruppierung eine Stufe zurückgesetzt, sowie Wochenstunden wegrationalisiert“, schrieb eine Mitarbeiterin dieser Tage der FLZ. „Diese sogenannten Vorschlagverträge sind wie ein Schlag ins Gesicht. Von Wertschätzung kann keine Rede sein.“ Durch unzumutbare Angebote, so der Vorwurf der Mitarbeiterin, sollten schwer vermittelbare Kollegen „gezwungen werden, freiwillig zu gehen“.
Dies liege dem Unternehmen fern, teilte hingegen die Pressestelle von Diakoneo auf Anfrage mit. Finale und zumutbare Angebote würden erst unterbreitet, wenn die Gespräche mit der Mitarbeitervertretung über einen Sozialplan im Rahmen des Beteiligungsverfahrens weiter fortgeschritten sind.
Bisher seien nur Informationsgespräche geführt und die Wünsche der Mitarbeitenden aufgenommen worden. Härtefälle würden „angesprochen und berücksichtigt“. Diakoneo liege viel an der Bindung der Mitarbeitenden. Der Vorstand habe die Aussagen an der Klagemauer wahrgenommen. Die Sorgen und Ängste würden, wo möglich, in der Erstellung des Sozialplans beziehungsweise im Prozess berücksichtigt.