Nicht umlegbar: Kosten für Heizungsoptimierung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 30.09.2022 17:00

Nicht umlegbar: Kosten für Heizungsoptimierung

<br>         (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

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Für viele Mehrfamilienhäuser mit Gasheizung wird der hydraulische Abgleich ab dem 1. Oktober Pflicht. Dabei soll der Heizkreislauf optimal auf den jeweiligen Bedarf abgestimmt, der Verbrauch gemindert werden. Nur: Dürfen Vermieter diese Kosten auf ihre Mieter umlegen?

Nein, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. „Werden Schwächen der Anlage aufgedeckt und behoben, handelt es sich um reine Instandhaltungsmaßnahmen.“ Für solche Instandhaltungsarbeiten der Heizungsanlage ist alleine der Vermieter verantwortlich, die Kosten dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Umgesetzt werden muss die neue Regelung in Mehrfamilienhäusern ab sechs Wohneinheiten, wenn zuvor noch kein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. In Häusern ab zehn Wohneinheiten muss der Abgleich bis 30. September 2023 erfolgen. In kleineren Mehrfamilienhäusern bleibt mehr Zeit - bis zum 15. September 2024.

© dpa-infocom, dpa:220930-99-961004/2

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