Jäger schießt Kollegen an und bekommt Bewährungsstrafe | FLZ.de

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Veröffentlicht am 20.09.2023 14:30

Jäger schießt Kollegen an und bekommt Bewährungsstrafe

Ein Jäger setzt eine Patrone in sein Gewehr ein. (Foto: Marius Bulling/dpa/Symbolbild)
Ein Jäger setzt eine Patrone in sein Gewehr ein. (Foto: Marius Bulling/dpa/Symbolbild)
Ein Jäger setzt eine Patrone in sein Gewehr ein. (Foto: Marius Bulling/dpa/Symbolbild)

Weil er einen Kollegen bei einer Wildschweinjagd angeschossen und schwer verletzt hat, ist ein 55 Jahre alter Jäger am Mittwoch vom Amtsgericht Augsburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklageschrift waren die beiden Männer im September 2021 an einer Wildschweinjagd in einem Maisfeld beteiligt. Der später verletzte Mann sollte die Tiere aufschrecken und dem Jäger zutreiben, was letztlich aber nicht gelang.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der angeklagte Jäger irgendwann geschossen, als er ein Rascheln aus dem Feld hörte. Der Angeklagte habe sich nicht ausreichend versichert, tatsächlich ein Wildschwein vor der Flinte zu haben. Der Schuss traf den Wildtreiber im linken Oberschenkel und zerfetzte den Oberschenkelmuskel.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung hatte das Amtsgericht bereits einen Strafbefehl über ein Jahr auf Bewährung gegen den Jäger erlassen. Dagegen hatte der 55-Jährige Einspruch eingelegt, weswegen der Fall in einem Prozess verhandelt wurde. Nach der zweitägigen Verhandlung bestätigte die Richterin allerdings den Schuldspruch aus dem Strafbefehl.

© dpa-infocom, dpa:230920-99-265421/2


Von dpa
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