Spätsommerzeit ist auch Einkochzeit. Wer Marmelade oder Konfitüre selbst herstellen möchte, sollte dabei aber nicht nur auf die Qualität der Früchte achten. Auch ein Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum des Gelierzuckers lohnt sich. Anders als Haushaltszucker ist Gelierzucker nicht unbegrenzt haltbar. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin und erklärt den Grund dafür.
Das liege an dem pflanzlichen Wirkstoff Pektin, der im Gelierstoff enthalten ist. Seine Wirkung könne mit der Zeit nachlassen. Folge: „Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich überschritten, kann es passieren, dass die Konfitüre nicht richtig fest wird“, sagt Katharina Holthausen, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Ein Gesundheitsrisiko bestehe durch abgelaufenen Gelierzucker jedoch nicht.
Doch woher weiß ich, ob der Gelierzucker rumzickt? Das findet man durch eine Gelierprobe raus. Wie die geht, erklärt Holthausen so: „Von der kochenden Marmelade gibt man zunächst einen Löffel auf einen Teller und lässt sie erkalten.“ Dann schaut man, ob die Marmelade noch zerfließt. Ist sie noch zu flüssig, sollte man sie noch kurz weiter kochen lassen. „Ist sie dann immer noch nicht fest, kann etwas Zitronensaft oder ein zusätzliches Geliermittel helfen, die gewünschte Bindung zu erreichen“, so die Expertin.
Gelierzucker muss übrigens nicht gleich in die Tonne, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist oder er nicht mehr bindet. Ist nach der Gelierprobe klar, dass die Gelierkraft tatsächlich zu schwach geworden ist, lässt sich der Zucker trotzdem noch verwenden, wie Holthausen versichert. Und zwar für Kompott oder Tortenguss.
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