Blausäure in Leinsamen: Wie viel ist unbedenklich? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 13.08.2026 11:34

Blausäure in Leinsamen: Wie viel ist unbedenklich?

Gefahr bei übermäßigem Verzehr: Leinsamen enthalten Verbindungen, die beim Kauen, Schroten oder Mahlen Blausäure freisetzen können. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Gefahr bei übermäßigem Verzehr: Leinsamen enthalten Verbindungen, die beim Kauen, Schroten oder Mahlen Blausäure freisetzen können. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Gefahr bei übermäßigem Verzehr: Leinsamen enthalten Verbindungen, die beim Kauen, Schroten oder Mahlen Blausäure freisetzen können. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ob im Porridge, im Frühstücksjoghurt oder als Topping im Salat: Leinsamen sind vielen als gesunde Nährstoffquelle und Verdauungshelfer bekannt. Doch für die kleinen Samen gelten auch besondere Verzehrhinweise.

Denn: Leinsamen enthalten Verbindungen, die beim Kauen, Schroten oder Mahlen Blausäure freisetzen können, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. Wer größere Mengen Blausäure zu sich nimmt, könne Vergiftungserscheinungen wie Atemnot erleiden. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sind bei übermäßigem Verzehr auch Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit möglich.

Rohe, geschrotete Leinsamen für Kleinkinder nicht geeignet

Deshalb sollte man darauf achten, nicht zu viel Leinsamen zu essen. Das BfR gibt an, dass bei 15 bis 20 Gramm rohen, geschroteten Leinsamen pro Tag für Erwachsene keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Das entspricht etwa zwei bis drei gestrichenen Esslöffeln. Größere Mengen sollten aber nicht verzehrt werden.

Und Vorsicht bei Kindern - sie reagieren empfindlicher auf Blausäure. Daher gilt dem BfR zufolge: Kleinkinder unter vier Jahren sollten gar keine rohen, geschroteten Leinsamen zu sich nehmen. Ab vier Jahren sollten es nicht mehr als vier Gramm pro Tag sein (etwa ein gestrichener Teelöffel).

Auf Verpackungshinweise achten

In der Europäischen Union gelten laut Verbraucherzentrale Höchstgehalte für Blausäure in Leinsamen. Ab einem bestimmten Blausäuregehalt müssen Packungen mit Leinsamen einen Warnhinweis tragen: „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ Wer die Samen in Müsli, Joghurt oder Porridge geben möchte, sollte deshalb prüfen, ob das Produkt für den Rohverzehr geeignet ist. Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die empfohlene Menge nicht überschreiten.

Geschrotete Leinsamen können kurz angeröstet werden. „Dadurch verflüchtigt sich die Blausäure“, sagt June Dilger, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale NRW.

© dpa-infocom, dpa:260813-930-523555/1


Von dpa
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