Auch knapp zwei Wochen, nachdem ein US-Soldat mit einem Militärpolizeifahrzeug eine 33-jährige Frau überfahren hat, gibt es zu den Details des Geschehens noch keine neuen Informationen. Die Staatsanwaltschaft Ansbach machte auf Nachfrage allerdings deutlich, wie es in der Sache wohl juristisch weitergehen wird.
Die Mutter von vier Kindern war am Morgen des 12. Januars auf dem Gehweg neben der B14 in Richtung Ansbach unterwegs. Warum der 19-jährige Fahrer auf gerader Strecke von der Bundesstraße abkam und die Frau erfasste, ist weiterhin nicht bekannt. „Konkrete Ermittlungsergebnisse können noch nicht berichtet werden“, erklärte Jonas Heinzlmeier, der Pressesprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft. Unfallanalytische Gutachten würden aufgrund der hohen Auslastung der Sachverständigen in der Regel mehrere Wochen bis hin zu einigen Monaten dauern.
Eine in dieser Woche geführte Besprechung mit Vertretern der amerikanischen Militärbehörde habe aber ergeben, „dass nach jetzigem Kenntnisstand von einer Dienstfahrt des Beschuldigten auszugehen ist. Damit steht der amerikanische Militärbehörde nach dem Nato-Truppenstatut das Vorrecht auf Ausübung der Gerichtsbarkeit zu.“
Hinweis der Redaktion: Kurz nach dem Geschehen hatte das Polizeipräsidium Mittelfranken gegenüber der FLZ erklärt, dass es sich nicht um eine Einsatzfahrt, also um eine Fahrt mit Martinshorn oder Blaulicht, gehandelt habe. Allerdings hat das Präsidium eine Dienstfahrt des 19-Jährigen zu keinem Zeitpunkt ausgeschlossen. Es kam somit seitens der Behörden zu keiner Neubewertung des Sachverhalts, wie es in einer früheren Version dieses Artikels hieß.