Stadtrat Dinkelsbühl macht den Weg für Bauplätze in Segringen wieder frei | FLZ.de

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Veröffentlicht am 28.11.2025 12:00

Stadtrat Dinkelsbühl macht den Weg für Bauplätze in Segringen wieder frei

Mit dem Bebauungsplan Schellenheckfeld West soll die Bebbauung Segringens fortgeführt werden. Das Siedlungsgebiet soll rechts im Bild entstehen. (Archivbild: Markus Weinzierl)
Mit dem Bebauungsplan Schellenheckfeld West soll die Bebbauung Segringens fortgeführt werden. Das Siedlungsgebiet soll rechts im Bild entstehen. (Archivbild: Markus Weinzierl)
Mit dem Bebauungsplan Schellenheckfeld West soll die Bebbauung Segringens fortgeführt werden. Das Siedlungsgebiet soll rechts im Bild entstehen. (Archivbild: Markus Weinzierl)

Neuer Versuch: Der Stadtrat hat am Mittwochabend einen Aufstellungsbeschluss für das geplante Segringer Baugebiet Schellenheckfeld West gefasst. Die Abstimmung erfolgte ohne Gegenstimme. Damit soll die Bauleitplanung nun rechtssicher entwickelt werden.

Im Zusammenhang mit dem Schellenheckfeld West gab es mehrere Tagesordnungspunkte. DGG, Freie Wähler, Grüne und SPD hatten einen Änderungsantrag zum Aufhebungsbeschluss eingebracht, weil in der Oktobersitzung im Beschluss der Satz enthalten war: „Das Verfahren wird erst in Gang gesetzt, wenn klar ist, wie die Grundstücke im Gaisfeld und insbesondere in Sinbronn verkauft werden können.” Auch die CSU hatte nach der Oktobersitzung fast zeitlich einen ähnlichen Antrag gestellt und diesen noch mit dem Antrag ergänzt, die Verwaltung zu beauftragen, den neuen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

Sticheleien aus den Reihen der CSU

Der umstrittene Satz sollte wieder gestrichen werden, weil er laut der antragstellenden Fraktionen irrtümlich in den Beschluss vom Oktober eingegangen war. Warum der Satz dann von Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer im Oktober trotzdem vorgelesen wurde, war auch am Mittwochabend nicht eindeutig aufzuklären.

Vor der Beschlussfassung - es ist schließlich Kommunalwahlkampf - stichelte CSU-Stadtrat Dieter Meyer gegen DGG und die anderen antragstellenden Fraktionen. Denen sei der im Beschluss enthaltene Satz erst aufgefallen, als die CSU ein Video für ihre Social-Media-Kanäle gedreht habe, mutmaßte er. In dem Video wird unter anderem von Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer behauptet, die Neuaufstellung des Bebauungsplans für das Segringer Gebiet Schellenfeld West würde zu Mehrkosten von 50 Euro pro Quadratmeter führen, wenn jetzt in das reguläre Bauleitplanverfahren gewechselt werde.

Das geplante Segringer Baugebiet Schellenheckfeld West schließt an die bestehende Bebauung an. Der Bebauungsplan wird jetzt in einem regulären Verfahren entwickelt. (Foto: Martina Haas)
Das geplante Segringer Baugebiet Schellenheckfeld West schließt an die bestehende Bebauung an. Der Bebauungsplan wird jetzt in einem regulären Verfahren entwickelt. (Foto: Martina Haas)

Schellenheckfeld West: Grüne in Dinkelsbühl zweifeln vom OB genannten Zahlen an

Die Fraktion im Stadtrat äußert Zweifel bei den vom Rathauschef genannten Zusatzkosten für das Baugebiet. Sie fordert Transparenz.

Alexander Bromberger mahnt zur Mäßigung

Meyer setzte noch eins drauf und kritisierte die „Diskussionskultur” von DGG und der anderen Fraktionen, was zu empörten Redaktionen führte. Alexander Bromberger (Grüne) mahnte zu Besonnenheit: „Wir wollen alle das Gleiche”, schickte er in Richtung der CSU. Er verstehe nicht, warum „dieses Fass wieder ganz bewusst aufgemacht wird”. Er forderte dazu auf, „die Stimmung nicht noch schlechter zu machen. Wir müssen noch bis mindestens März miteinander auskommen”.

Stadtrat Wilfried Lehr wunderte sich nach Meyers Einlassungen, warum im Oktober von der CSU-Fraktion kein Hinweis gekommen sei, „wenn ihr so aufmerksam zugehört habt”. Statt dessen sei dann „das Drehbuch der CSU losgegangen”. Und noch eines wollte Lehr wissen: Wie sich die von Hammer im Video behaupteten 50 Euro zusammensetzen.

Der Inhalt des Wahlkampf-Videos wurde auch von OB Hammer selbst in der Sitzung thematisiert. Er hatte die Verwaltung damit beauftragt, „Kostenmodelle” zusammenzustellen, mit denen er die Summen begründete, die seiner Meinung nach das Baugebiet in Segringen durch das reguläre Bebauungsplanverfahren verteuern würden. Am Tag nach der Sitzung stellte der OB der FLZ diese „Modelle” schriftlich zur Verfügung, die „eine überschlägige Kostenzusammenstellung seien, „mit allen Zusatzkosten, die im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans Schellenheckfeld-West unter Berücksichtigung der Verzögerung entstehen können”, wie es in dem Schreiben heißt.

Holger Göttler spricht von einem Kardinalfehler

Aus einer Erläuterung der Verwaltung zu diesen Zahlen geht hervor: „Außerdem eignet sich der Geltungsbereich als Lebensraum für Vogelarten.” Es sei davon auszugehen, „dass das Gebiet nicht nur eine geringe Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild hat”, wie es wörtlich heißt. Im Klartext heißt das wohl: Das Gebiet hat eine Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. In der Kostenaufstellung wird eine naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche (Grunderwerb und Unterhaltung) mit 380.000 Euro genannt und eine „externe CEF-Maßnahme - das sind Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Lebensräumen und Arten - mit 150.000 Euro angesetzt. Die wären nötig, wenn beispielsweise Feldlerchen - dieses Beispiel nannte die Verwaltung - auf dem Gebiet brüten würden.

Im Stadtrat waren diese möglichen Maßnahmen diskutiert worden: „Wenn es dort tatsächlich Feldlerchen gibt, hätten wir einen Kardinalfehler gemacht”, stellte Holger Göttler zur zunächst umgesetzten Ausweisung des Baugebiets Schellenheckfeld West nach dem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung fest.

Modelle sprechen nicht von 50 Euro Verteuerung

Eines geht aus den Kostenmodellen nicht hervor: Die 50 Euro, die Hammer in seinen Videos als Verteuerung in den Raum gestellt hatte. Bei einer Verzögerung von eineinhalb Jahren spricht die Verwaltung in ihren Modellen von 43,85 Euro, die der Quadratmeter eines Bauplatzes mehr kosten könnte. Bei zwei Jahren könnten es 45,86 Euro sein.

Ob dies so eintreffen wird, ist offen. In der Begründung der Verwaltung zu den Kostenmodellen heißt es beispielsweise: „Der Kompensationsbedarf könnte in Folge höher ausfallen als bei anderen Baugebieten.” Oder im Zusammenhang mit ökologischen Ausgleichsflächen: „Die Kosten für den Grunderwerb können gegenwärtig schlecht abgeschätzt werden.”

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