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Veröffentlicht am 23.03.2022 12:08

Spielplätze können abgelöst werden

Will ein Bauträger keinen Spielplatz auf seinem Grundstück herstellen, kann er künftig eine Ablöse zahlen. (Foto: Jim Albright)
Will ein Bauträger keinen Spielplatz auf seinem Grundstück herstellen, kann er künftig eine Ablöse zahlen. (Foto: Jim Albright)
Will ein Bauträger keinen Spielplatz auf seinem Grundstück herstellen, kann er künftig eine Ablöse zahlen. (Foto: Jim Albright)

Baut ein Investor ein Gebäude mit mehr als drei Wohnungen, ist er verpflichtet, einen Spielplatz auf dem Grundstück zu errichten. Seit Februar ist es möglich, diese Pflicht gegen die Zahlung eines Geldbetrages abzulösen. Um all das zu regeln, hat der Bauausschuss dem Stadtrat einstimmig empfohlen, eine Satzung zu erlassen.

„Die letzte Novelle der Bayerischen Bauverordnung hat den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, ähnlich wie bei Stellplätzen, die Verpflichtung für den Bau von Kinderspielplätzen ablösen zu lassen“, erklärte Baureferent Jochen Büschl. Die Möglichkeit wird gemäß seinen Worten auch schon vermehrt bei der Verwaltung nachgefragt.

Die Möglichkeit der Ablöse biete für beide Seiten Vorteile, sagte Büschl. Der Eigentümer muss sein Grundstück nicht mit einem Spielplatz „belasten“, die Stadt bekommt Geld für die Ertüchtigung von städtischen Spielplätzen. Denn die Mittel sind zweckgebunden, wie er betonte.

Ob eine Ablösung möglich ist, liegt im Ermessen der Stadt, wie es in dem Entwurf der Satzung heißt. Laut der Vorlage für die Stadträte soll zudem der Bau eines Spielplatzes der Ablöse vorgezogen werden. Der Ablösebetrag errechnet sich aus der Summe von Bodenrichtwert, Herstellungs- und Unterhaltskosten, die mit der Fläche des Spielplatzes multipliziert wird.

Baureferent Büschl gab im Ausschuss ein Beispiel: Bei 1800 Quadratmetern Wohnfläche auf einem innerstädtischen Grundstück müsste ein 108 Quadratmeter großer Spielplatz angelegt werden. Soll dieser abgelöst werden, müsste der Bauherr rund 40 500 Euro zahlen – wobei die Herstellungs- und Unterhaltskosten bei 80 beziehungsweise 95 Euro pro Quadratmeter liegen.

Sabine Stein-Hoberg (Grüne) zeigte sich skeptisch, ob die 95 Euro für den Unterhalt, die auf 20 Jahre hochgerechnet sind, überhaupt ausreichen. „Da bin ich bei knapp fünf Euro pro Jahr.“ Laut Büschl wurde der Betrag durchkalkuliert. „Das ist ein realistischer Wert.“ Stein-Hoberg wollte zudem in der Satzung verankert wissen, dass der Ablösebetrag für Spielplätze „in der Nähe“ genutzt werden soll.

Büschl riet davon ab. Sonst müsste man ihm zufolge vielleicht künstlich eine Maßnahme an einem Spielplatz durchführen, der bereits in einem guten Zustand ist, „obwohl man die Mittel anderweitig besser einsetzen könnte“. Der Ausschuss sah es ähnlich, lehnte den Antrag mit zehn zu sechs Stimmen ab.

Zwar „sind Spielplätze unverzichtbar“, betonte Gerhard Sauerhammer (CSU). Aber der Stadtrat ist sich unsicher, ob es der richtige Zeitpunkt für eine solche Satzung ist. „Bauen ist unwahrscheinlich teuer geworden. Damit belasten wir unsere Investoren zusätzlich.“ Uwe Schildbach (Offene Linke) forderte derweil, dass die Möglichkeit der Ablöse eine Ausnahme darstellen sollte.

Letztlich empfahl der Bauausschuss dem Stadtrat einstimmig, die Satzung für die Spielplätze zu erlassen.

Florian Schwab

Dieser Artikel wurde zum ersten Mal in der Fränkischen Landeszeitung vom 23. März 2022 veröffentlicht.

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