Wo können in Westmittelfranken künftig Windkraftanlagen gebaut werden? Diese Frage steht aktuell im Zentrum der Arbeit des Regionalen Planungsverbands (RPV).
Mit der Ausweisung solcher Windkraftzonen folgt der RPV der gesetzlichen Vorgabe, dass 1,8 Prozent der Fläche Westmittelfrankens dafür vorgesehen sein müssen, um auch künftig eine geregelte Planung zu ermöglichen.
Dieses Ziel werde man erreichen, meinte der Regionalbeauftragte Dr. Rainer Fugmann in der Verbandsversammlung. Allerdings sind nach einer ersten Bewertung von 297 potenziell in Frage kommenden Gebieten noch etwa 60 übrig geblieben, die fachlich geeignet sind und von kommunaler Seite nicht abgelehnt werden. „Unsere Spielräume sind deutlich kleiner als gedacht“, sagte Fugmann. Er rechnet damit, dass zwei bis zweieinhalb Prozent der Fläche der Region am Ende tatsächlich zur Verfügung stehen. Im Frühjahr werde man mit einer konkreten Gebietskulisse in das Beteiligungsverfahren gehen.
Die Gründe für einen Ausschluss sind vielfältig. In Westmittelfranken sind militärische Gesichtspunkte häufig wichtig. Aber auch der Artenschutz, die zivile Luftfahrt und die Wohnbebauung sind Gründe, auf Windräder zu verzichten.
Der RPV hat vor, in den Regionalplan einerseits Gebiete aufzunehmen, die sich für die Windkraft besonders eignen, andererseits auch solche, in denen Windräder auf keinen Fall stehen sollten. Dafür beschloss die Verbandsversammlung einen Kriterienkatalog, der aber nur nach innen für die Planung verbindlich ist.
Zehn besonders landschaftsprägende Gebiete sollen von vornherein ausgeschlossen werden: Der Steigerwald, die Keuper- und die Jurastufe, der Riesrand, der Hesselberg, das Taubertal, das Altmühltal mit dem Schambachtal, das Anlautertal sowie der Altmühl- und der Brombachsee.
Zu Gewerbegebieten sind 300 Meter Mindestabstand vorgesehen, zu Höfen im Außenbereich 600 Meter und zu Wohn- sowie Mischgebieten 800 Meter. Von Krankenhäusern müssen die Windräder mindestens einen Kilometer Abstand halten. Daran schließt sich jeweils eine Zone an, in der im Einzelfall geprüft wird, ob eine Windkraftanlage dort Sinn ergibt. Der Mindestabstand zu Straßen und Eisenbahnlinien beträgt 100 Meter, zu Stromleitungen 150 Meter. Ein Pluspunkt ist hingegen die Nähe zu Überland-Stromleitungen.
Flugplätze haben eine Schutzzone von 1500 Metern. Auch in den dazugehörenden Platzrundenbereichen sind laut dem Kriterienkatalog keine Windräder möglich. Ebenfalls ausgeschlossen sind Überschwemmungs- und Naturschutzgebiete, Biotope sowie die zentralen Zonen von Wasserschutzgebieten. Dazu kommen Vorranggebiete für den Abbau von Bodenschätzen. Vom Unesco-Welterbe Limes müssen die Windräder 250 Meter Abstand halten. Schließlich sollen keine Ortschaften von Windrädern eingekreist werden und auch Gebiete, in denen kaum Wind weht, sind ausgenommen.
Mit Hilfe von vielen weiteren Kriterien werden Flächen definiert, in denen Windräder nur in Ausnahmefällen oder nach einer gründlichen Prüfung möglich sind.
Die Versammlung beschloss, dass die bereits zahlreich vorliegenden Anträge von Kommunen zum Thema im Rahmen des Beteiligungsverfahrens behandelt werden. Reine Formsache war der einstimmige Beschluss über den Haushaltsplan 2024 des Regionalen Planungsverbands, der knapp 69.000 Euro umfasst.