Es ist die schwerste Strafe, die im Rahmen des Kirchenrechts einen Kleriker treffen kann: Papst Leo XIV. hat einen Priester, der zeitweise im Landkreis Ansbach wohnhaft war, aus dem Klerikerstand entlassen. Bei ihm waren 2021 kinder- und jugendpornografische Schriften gefunden worden.
Über diesen Schritt informierte am Dienstag das Bistum Eichstätt in einer Mitteilung. Es handele sich um das erste Mal in der jüngeren Vergangenheit der Diözese, dass der Vatikan wegen sexualisierter Gewalt das schärfste Schwert des Kirchenrechts zückt, bestätigte ein Pressesprecher auf Nachfrage.
„Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand verliert der ehemalige Priester dauerhaft alle Rechte und Pflichten, die mit der Priesterweihe verbunden sind”, beschreibt das Bistum. „Er darf keine Sakramente spenden und keinen priesterlichen Dienst mehr ausüben. Zudem erhält er keine Besoldung mehr von der Diözese.”
Papst Leo XIV. und das „Dikasterium für die Glaubenslehre“ in Rom hätten eine „eingehende Prüfung” des Falls vorgenommen. Mit der Entscheidung ihres obersten Hirten sei das Verfahren für die katholische Kirche nun abgeschlossen, heißt es.
Strafrechtlich ist der Fall bereits seit 2022 ausverhandelt. Die Polizei hatte bei einer Durchsuchung im Februar 2021 Missbrauchsdarstellungen bei dem Priester gefunden. Der Mann informierte selbst das Bistum, woraufhin er vom Dienst freigestellt wurde. Seitens der Justiz erreichte ihn ein Strafbefehl über acht Monate Haft auf Bewährung. Der Priester erwog zunächst, gegen das Strafmaß vorzugehen, zog schlussendlich seinen Einspruch aber zurück. Der Strafbefehl, der einem Prozessurteil gleichkommt, wurde im Oktober 2022 rechtskräftig.
Der Mann war nach FLZ-Informationen 2018 zu einem Priester der Diözese Eichstätt geweiht worden. Insgesamt zweieinhalb Jahre hatte er demnach später im Landkreis Ansbach verschiedene Gemeinden betreut. Laut Pressestelle des Bistums wurden im Rahmen des kirchenrechtlichen Verfahrens bis Stand 2023 keine Fälle bekannt, in denen der Priester sich gegenüber Kindern oder Jugendlichen in seinem Einsatzgebiet übergriffig gezeigt habe. Zu aktuellen Erkenntnissen wollte sich die Pressestelle des Bistums „aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes” nicht äußern.