Notstromaggregat: Für Privathaushalte keine gute Lösung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 06.12.2022 13:32

Notstromaggregat: Für Privathaushalte keine gute Lösung

Brumm, brumm, hier kommt im Notfall Strom raus. Aber einen ganzen Haushalt kann so ein mobiler Generator im Falle eines Stromausfalls nicht versorgen. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)
Brumm, brumm, hier kommt im Notfall Strom raus. Aber einen ganzen Haushalt kann so ein mobiler Generator im Falle eines Stromausfalls nicht versorgen. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)
Brumm, brumm, hier kommt im Notfall Strom raus. Aber einen ganzen Haushalt kann so ein mobiler Generator im Falle eines Stromausfalls nicht versorgen. (Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)

Heizung, Herd, Kühlschrank oder Laptop laufen trotz Blackout - ein benzinbetriebener Stromgenerator macht es möglich. Was verlockend klingt, muss nach Angaben des Tüv-Verband gut durchdacht werden.

Das fängt zum Beispiel bei der Leistung an. Kleinere Aggregate haben um die 1000 Watt, damit kann etwa eine Wärmepumpe oder die Umlaufpumpe einer Heizung versorgt werden. Für die Stromversorgung einer ganzen Wohnung reicht das aber nicht.

Wohin mit dem Gerät?

Nächster Knackpunkt: Wo steht solch ein Gerät? Niemals in der Wohnung selbst, warnt der Tüv-Experte für Brand- und Explosionsschutz, Hermann Dinkler. Hier droht Erstickungsgefahr durch Abgase. Auf dem Balkon oder im Garten droht wegen Lärm und Abgasen Ärger mit den Nachbarn.

Im Keller wäre eine Leitung für die Abluft nach draußen nötig, dazu eine weitere für die Frischluftzufuhr. Ein größeres Gerät mit mehr Leistung, das ans Hausnetz angeschlossen wird, bräuchte zudem eine fachmännisch gelegte Anschlussleitung.

Eher nichts für Privathaushalte

In einer Mietwohnung ist der Einbau wegen der nötigen Vermietererlaubnis ohnehin kaum möglich. Und auch der Einbau und Betrieb eines Notstromaggregats im eigenen Haus ist nach Ansicht Dinklers viel zu aufwendig und anspruchsvoll. Sein Fazit daher: „Lassen Sie lieber die Finger davon!“

Gefährlich kann es zudem mit dem Benzin werden, das gelagert werden muss. Maximal 20 Liter dürfen laut Gesetz in Keller oder Garage aufbewahrt werden, in der Wohnung nur einer. Schon bei niedrigen Temperaturen bilden sich aber Benzindämpfe und können zu einer Explosion führen. Kraftstoff sollte daher nur in geeigneten und dicht verschlossenen Behältern gelagert werden.

© dpa-infocom, dpa:221206-99-800669/2

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