Mit der weltweiten Verbreitung der Vogelgrippe durch verschiedene Typen von Viren steigt auch das Risiko der Ausbrüche in den heimischen Geflügelhaltungen. 2023 war ein Betrieb in Frommetsfelden (Stadt Leutershausen) betroffen, vor wenigen Tagen ein Betrieb in Brünst bei Lehrberg. Noch an den Feiertagen musste gehandelt werden.
Offizielle Erhebungen des Friedrich-Loeffler-Instituts in München, zeigen, dass in Deutschland vor allem Puten von der Aviäre Influenza betroffen sind. Das gilt auch für die beiden Fälle im Landkreis Ansbach. So mussten nach Infektionen in einem Geflügelbetrieb in Frommetsfelden bei Leutershausen im März 2023 rund 15.000 Puten gekeult werden und jetzt in einem Betrieb in Brünst bei Lehrberg 17.000 Puten.
Die Geflügelpest oder Vogelgrippe ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere tödlich. Das Virus kann sich über die Luft, über den direkten Kontakt von Tier zu Tier aber auch indirekt durch Personenverkehr auf dem Gehöft verbreiten, über Kleidung, Schuhe, Hände, Transportkisten, Futter, Mist, Gerätschaften oder Fahrzeuge, mit denen das Geflügel in Berührung kommt.
In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Das sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können oder auch die menschliche Gesundheit gefährdet.
Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, sind in solchen Fällen verpflichtet, den Ausbruch anzuzeigen. Auch Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen müssen angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht für die in ihrem Erscheinungsbild verschieden auftretenden Tierseuchen soll bewirken, dass Seuchenausbrüche frühzeitig erkannt und getilgt werden können, bevor die Tierseuche weiterverbreitet wird. Es liegt im eigenen Interesse des Tierbesitzers, so bald wie möglich über die seuchenverdächtigen Erscheinungen Klarheit zu bekommen.
Wegen der Häufung verendeter Puten kurz vor Heiligabend stand der Mastbetrieb in Brünst bereits mit dem Hoftierarzt in Kontakt, der schließlich das zuständige Veterinäramt verständigte. Eine Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten wie bei Polizei und Feuerwehr existiert im Veterinäramt Ansbach nicht, hieß es auf Nachfrage der Redaktion aus dem Landratsamt.
Die Kollegen seien freiwillig und in ihrer Freizeit rufbereit. Ihre Telefonnummern sind bei der Polizei oder der Integrierten Leitstelle beziehungsweise beim Katastrophenschutz im Landratsamt Ansbach hinterlegt.
Ein positiver Laborbefund des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigten schließlich den Verdacht auf Geflügelpest in dem Betrieb in Brünst. Er wurde kurz vor Weihnachten unter Quarantäne gestellt. Das Landratsamt Ansbach veranlasste in der Folge die Tötung des Bestandes.
Am ersten Weihnachtsfeiertag keulten Mitarbeiter eines Fachbetriebs, welcher mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen Rahmenvertrag hat, in Schutzanzügen und mit Gesichtsschutz die 17.000 Puten. Die Tiere waren vor der Tötung mit Kohlendioxid betäubt worden, betonte das Landratsamt.
Die toten Tierkörper unterliegen der Entsorgungspflicht über die Tierkörperbeseitigungsanlage. Diese muss die Tierkörper zunächst bei 133 Grad Celsius und drei bar Druck über 20 Minuten sterilisieren. Das bei der Verarbeitung entstehende Tiermehl kann als Energieträger weiterverwendet werden, die Fette zu technischen Zwecken.
Tierverluste für die Geflügelwirtschaft durch die Tierseuche werden durch Versicherungen und staatliche Hilfen teilweise abgedeckt, beispielsweise über die Bayerische Tierseuchenkasse. Auf Nachfrage bei der staatlichen Einrichtung in München hieß es: Tiere, die ab Ausbruch der Vogelgrippe verendet oder getötet werden, würden nach festgelegten Tarifen ersetzt.
Für die Reinigung und Desinfektion der Ställe erhalte der landwirtschaftliche Betrieb auf Antrag eine Beihilfe. Es gelten strenge Hygienemaßnahmen. Die Ställe stehen deshalb länger leer, mit entsprechendem Verdienstausfall.