Museumsmitarbeiter ersetzt Gemälde durch Fälschung | FLZ.de

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Veröffentlicht am 25.09.2023 14:20

Museumsmitarbeiter ersetzt Gemälde durch Fälschung

Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)
Eine Figur der blinden Justitia. (Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Ein Mitarbeiter eines Münchner Museums hat ein Gemälde aus einem Depot durch eine Fälschung ersetzt - und das Original versteigern lassen. Dafür hat das Amtsgericht München ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Der geständige Angeklagte war von Mai 2016 bis April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums beschäftigt und hatte dort Zugriff auf das Lager, in dem Gemälde verwahrt wurden.

Nach Gerichtsangaben nutzte er diesen, um das Gemälde „Das Märchen vom Froschkönig“ von Franz von Stuck gegen eine Fälschung auszutauschen. Das Original bot er zur Versteigerung in einem Münchner Auktionshaus an, das das Bild für 70.000 Euro an eine Galerie in der Schweiz verkaufte.

Nach Abzug der Versteigerungskosten brachte der Verkauf dem Mann 49.127,40 Euro in bar ein. Außerdem entwendete der heute 30-Jährige die Gemälde „Die Weinprüfung“ von Eduard von Grützner und „Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge“ von Franz von Defregger aus dem Lager des Museums.

Eines der Gemälde ließ er ebenfalls versteigern, das andere verkaufte er direkt an das Auktionshaus, was ihm insgesamt weitere rund 12.000 Euro einbrachte.

„Das Geld verwendete der Angeklagte, um Schulden zu tilgen und sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren“, teilte das Gericht mit. „Er leistete sich unter anderem eine neue Wohnung, teure Armbanduhren und kaufte sich einen Rolls Royce.“

Vor Gericht hatte der Mann den Angaben zufolge nicht nur ein Geständnis abgelegt, sondern auch „ehrliche Reue und Einsicht“ gezeigt. „Er gab an, ohne Nachdenken gehandelt zu haben. Er könne sich sein Verhalten heute nicht mehr erklären“, berichtete das Gericht über das Urteil vom 11. September, das neben der Freiheitsstrafe auch noch die Einziehung des Geldes anordnete, das der Mann mit seinen illegalen Machenschaften verdient hatte: insgesamt 60.617,90 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:230925-99-327624/2


Von dpa
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