Für Schüler mit Förderbedarf gibt es in Bad Windsheim eine Anlaufstelle | FLZ.de

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 20.06.2024 17:51

Für Schüler mit Förderbedarf gibt es in Bad Windsheim eine Anlaufstelle

An der Schule im Aischgrund in Bad Windsheim gibt es derzeit 21 Klassen in den Jahrgangsstufen drei bis neun. Rund 265 Schülerinnen und Schüler besuchen die Lehreinrichtung. (Foto: Ute Niephaus)
An der Schule im Aischgrund in Bad Windsheim gibt es derzeit 21 Klassen in den Jahrgangsstufen drei bis neun. Rund 265 Schülerinnen und Schüler besuchen die Lehreinrichtung. (Foto: Ute Niephaus)
An der Schule im Aischgrund in Bad Windsheim gibt es derzeit 21 Klassen in den Jahrgangsstufen drei bis neun. Rund 265 Schülerinnen und Schüler besuchen die Lehreinrichtung. (Foto: Ute Niephaus)

Drei Stütz- und Förderklassen gibt es an der Schule im Aischgrund. Seit der Einführung mit zwei Klassen 2018 haben sie sich etabliert. Ganztags beschult werden in ihnen Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim mit hohem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung.

Die Stütz- und Förderklassen (SFK) umfassen die Jahrgangsstufen 3/4, 5/6 und 7 bis 9. Sie können jeweils bis zu acht Kinder umfassen. „Manches Mal ist man schon – je nach Bedürftigkeit – mit sechs Kindern am Limit“, betont Sabine Hofbauer, Fachbereichsleitung Soziale Dienste. Die Mädchen und Jungen, die sie besuchen, können vorübergehend nicht am Unterricht der Regelschule teilnehmen.

Sie benötigen eine intensive Förderung, erklären Schuleiter Alexander Knäulein und seine Stellvertreterin Heidrun Schneider. Manche der Kinder und Jugendlichen sind traumatisiert, verängstigt. Einige haben Impulskontrollstörungen, was sich in aggressivem Verhalten und in Wutanfällen äußern kann.

Angebot auf Zeit und nicht auf Dauer

Die beiden und Sabine Hofbauer heben im Gespräch mit unserer Zeitung eines hervor: Bei den SFK handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Sie ist auf einen Zeitraum von maximal drei Jahren ausgelegt. „Das System ist durchlässig“, hebt Schneider hervor. Jedes Jahr entscheide man neu, ob die Stütz- und Förderklasse noch passt.

Nach ihrer Zeit in der SFK sollen die Kinder und Jugendlichen wieder in die Regelschule oder eine weiterführende Schule zurückkehren, oder sie besuchen eine der Regelklassen der Schule im Aischgrund. Bis dahin gilt es, altersgemäße soziale Kompetenzen wie Konfliktlösungsstrategien zu beherrschen, Gemeinschaftsregeln zu akzeptieren, die Bereitschaft zur Mitarbeit und schulischem Lernen zu zeigen, aber auch fähig zu sein, Freundschaften aufzubauen. Auch das fällt vielen nicht leicht.

Bei den SFK handelt es sich um eine Kooperationsmaßnahme der Schule im Aischgrund und dem Jugendamt des Landkreises, beide arbeiten eng zusammen. Dies gilt auch hinsichtlich der personellen Ausstattung. Jede Klasse wird von schulischer Seite von einer Lehrkraft für Sonderpädagogik sowie einer heilpädagogischen Förderlehrkraft betreut. Von Jugendamtsseite sind eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge und eine Erzieherin oder ein Erzieher mit im vierköpfigen Team.

Diverse Räumlichkeiten stehen zur Verfügung

„Im Klassenzimmer sind im Normalfall zwei Personen, eine Dritte ist auf Abruf da“, so Knäulein. Neben den Klassenzimmern kann man auf zusätzliche Räumlichkeiten in der nebenliegenden Berufsschule zurückgreifen. Dort sind ein Freizeit-, Gruppen- sowie ein Medienraum, eine Küche mit Esstischen, eine Fahrradwerkstatt und Büros untergebracht. So weit so gut: Nun jedoch macht sich seitens der Schule die Sorge breit, wie es mit diesen Örtlichkeiten weitergeht, wenn die Berufsschule saniert wird. „Wir sind im Gespräch mit dem Landkreis. Es wird intensiv nach einer Lösung gesucht“, so Knäulein und Schneider.

Bevor ein Kind eine der Stütz- und Förderklassen besuchen kann, müssen sowohl schulische als auch jugendhilferechtliche Voraussetzungen gegeben sein. Einfach so anmelden geht nicht. So ist etwa ein Gutachten des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) von Nöten, worin eine Beschulung in einer SFK als notwendig erachtet wird. Seitens der Jugendamtsaufsicht wird der Besuch nahe gelegt, um etwa eine Herausnahme aus der Herkunftsfamilie zu vermeiden, wenn eine seelische Behinderung droht oder bereits vorliegt. „In allen Fällen ist es wichtig, einen Hilfeplan für den Einzelfall festzulegen“, hebt Hofbauer hervor.

Die Familien müssen mitziehen

Die Mitarbeit des Schülers/der Schülerin und deren Familie ist jedoch die Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten in der SFK, unterstreichen sie und Jugendamtsleiter Jörg Honold.

Letztlich liegt es jedoch an den Eltern, ob sie ihr Kind an der Schule im Aischgrund für die Stütz- und Förderklasse anmelden. Die Freiwilligkeit habe jedoch, so der Tenor im Gespräch, dann Grenzen, wenn eine Gefährdung des Kindswohls vorliege. Entscheiden sich die Erziehungsberechtigten für die SFK, findet eine intensive Elternarbeit statt. Es gibt Hausbesuche und eine Kooperation mit allen beteiligten Personen und Institutionen, stellt Knäulein fest.

Jugendamtsleiter Jörg Honold begrüßt es, dass man sich im Landkreis den Problemen stellt, die die Kinder haben, und SFK anbietet. Man gehe offener damit um und suche vor Ort nach Lösungen. Mit der Schule im Aischgrund habe man eine Lehreinrichtung, die sich der mit viel Aufwand verbundenen Sache stellt und ebenso wie das Jugendamt mitziehe. Wichtig sei ferner der politische Rückhalt. All dies ist gegeben.

Der Bedarf nach diesem Angebot ist groß und übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Im nächsten Schuljahr wird es wieder drei Stütz- und Förderklassen geben, in denen Kinder mit sozial-emotionalen Problemen gefördert werden – ein wichtiges Angebot geht weiter.

north