Freiluftsaison beginnt: So schützen Sie Ihre Wertsachen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 14.05.2024 08:32

Freiluftsaison beginnt: So schützen Sie Ihre Wertsachen

Einmal nicht aufgepasst, schon ist das Telefon beim Nickerchen im Freibad weg. Das Schließfach ist der bessere Ort. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
Einmal nicht aufgepasst, schon ist das Telefon beim Nickerchen im Freibad weg. Das Schließfach ist der bessere Ort. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)
Einmal nicht aufgepasst, schon ist das Telefon beim Nickerchen im Freibad weg. Das Schließfach ist der bessere Ort. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn/dpa)

Ob Biergarten, Freibad oder Picknick: Längere Tage und schönes Wetter ziehen viele vermehrt nach draußen. Dabei passt man besser auch auf die eigenen Wertsachen gut auf. Denn gerade an belebten Orten sind gerne mal Langfinger unterwegs. Das Onlineportal kartensicherheit.de gibt praktische Tipps, wie Sie sich vor Diebstahl schützen können:

  • Nehmen Sie nur das Nötigste mit und lassen Sie verzichtbare Wertsachen zu Hause.
  • Lassen Sie Bargeld, Zahlungskarten und Handy nicht unbeaufsichtigt liegen. Auch nicht vermeintlich gut versteckt in einer Jacke, Tasche oder im Auto - noch nicht einmal für kurze Zeit.
  • Tragen Sie Wertsachen möglichst in gut verschlossenen Innentaschen Ihrer Kleidung bei sich.
  • Nutzen Sie für Ihre Wertsachen im Freibad oder am Badesee möglichst vorhandene Schließfächer. Sind keine vorhanden, können Sie die Wertgegenstände auch in einer wasserdichten Tasche mit sich führen.
  • Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Zahlungskarten noch da sind.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Verlust oder Diebstahl der Wertsachen, sollten Sie zügig handeln. Auch hierzu hält kartensicherheit.de einige nützliche Tipps parat:

  • Lassen Sie Ihre physischen und digitalen Zahlungskarten umgehend sperren. Der telefonische Sperr-Notruf 116 116 oder die Sperr-App 116 116 stehen Betroffenen dafür rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Erstatten Sie bei einem Diebstahl zügig Anzeige bei der Polizei. Dort kann zudem die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift veranlasst werden.
  • Beobachten Sie aufmerksam die Kontobewegungen und melden Sie unstimmige Abbuchungen sofort Ihrem Kreditinstitut.

© dpa-infocom, dpa:240514-99-23776/2


Von dpa
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