Bundeskartellamt erlaubt Fusion von Rüstungsfirmen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 08.02.2024 14:37

Bundeskartellamt erlaubt Fusion von Rüstungsfirmen

Das Nahbereichsradar TRML-4D auf einem LKW steht während eines Besuchs von Bundeskanzler Scholz auf dem Gelände des Unternehmens. (Foto: Marijan Murat/dpa)
Das Nahbereichsradar TRML-4D auf einem LKW steht während eines Besuchs von Bundeskanzler Scholz auf dem Gelände des Unternehmens. (Foto: Marijan Murat/dpa)
Das Nahbereichsradar TRML-4D auf einem LKW steht während eines Besuchs von Bundeskanzler Scholz auf dem Gelände des Unternehmens. (Foto: Marijan Murat/dpa)

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Münchner Rüstungselektronikfirma ESG durch den Rüstungskonzern Hensoldt genehmigt. Es bestünden keine „keine wettbewerblichen Bedenken, da die beiden Unternehmen innerhalb des Bereiches der Sicherheits- und Verteidigungselektronik bislang ganz überwiegend unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen anbieten“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, am Donnerstag in Bonn.

Hensoldt mit Sitz in Taufkirchen bei München baut Radare und optoelektronische Systeme; ESG integriert unterschiedliche elektronische Komponenten, beispielsweise von Kampffliegern der Bundeswehr. Die beiden Unternehmen arbeiten bereits bei der Vernetzung von Drohnen und weiterer Land-, Luft- und Seestreitkräfte zum Future Combat Mission System (FCMS) zusammen.

Bisher gehört ESG der Beteiligungsgesellschaft Armira, bei Hensoldt sind der Bund und der italienische Rüstungskonzern Leonardo Großaktionäre. ESG wird bei der Übernahme mit einem Unternehmenswert von mindestens 675 Millionen Euro bewertet. Hensoldt will den Kauf mit einer Kapitalerhöhung und Schulden stemmen.

© dpa-infocom, dpa:240208-99-918902/3


Von dpa
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