Ab nächstem Jahr sind im Ansbacher Klinikum voraussichtlich keine Frühgeburten mehr möglich. Was das für betroffene Eltern bedeutet und was im Falle eines Notfalls mit dem Neugeborenen passiert, erklärte ANregiomed nun auf Nachfrage.
Mit der Schließung der Kinderstation Wald verliert die Geburtshilfe am Klinikum Ansbach laut der Pressemitteilung ihre ständige Verfügbarkeit von Kinderärzten und damit auch den perinatalen Schwerpunkt. „Dies bedeutet, dass wir nur noch Geburten ab der 37. Schwangerschaftswoche entbinden dürfen. Frauen in der 32. bis zur 36. Schwangerschaftswoche müssen dann in anderen geburtshilflichen Kliniken entbinden, die eine kinderärztliche Versorgung rund um die Uhr sicherstellen können”, teilte ANregiomed mit.
Der Klinikverbund listet konkret auf, welche Krankenhäuser in der Region im Falle einer Frühgeburt infrage kommen: Das sind westlich des Landkreises Ansbach das DIAK Klinikum Landkreis Schwäbisch Hall, das Ostalb-Klinikum Aalen und das Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim, im Norden das Klinikum Würzburg sowie im Großraum Nürnberg das Klinikum Nürnberg Süd, die Klinik Hallerwiese/Cnopfsche Kinderklinik in Nürnberg, das Klinikum Fürth sowie das Universitätsklinikum Erlangen.
Für die Versorgung der Neugeborenen am Klinikum Ansbach sind dann laut der Pressemitteilung die Hebammen und Geburtshelfer sowie von ärztlicher Seite die Klinik für Anästhesie zuständig. Im Falle eines medizinischen Zwischenfalls beim neugeborenen Kind wird (Stand heute) kein Kinderarzt oder keine Kinderärztin mehr anwesend sein.
ANregiomed erklärt dazu: „Bei einem unerwarteten Zwischenfall übernehmen speziell geschulte Fachärzte für Anästhesie und Intensivmedizin die Erstversorgung des Säuglings bis zum Eintreffen des Baby-Notarztes.” Der Transport erfolge dann, wenn erforderlich, schnellstmöglich in Begleitung eines Kinderarztes in einem Transport-Inkubator, also einem Brutkasten, zur nächstgelegenen geeigneten Klinik.
Gesetzlich festgelegte Zeiten, wie schnell solche Notfallverlegungen über die Bühne gehen müssen, gebe es nicht. Prinzipiell sei die Begleitung durch ein Elternteil oder eine andere Begleitperson möglich, wobei die Mutter des Säuglings die Zeit unmittelbar nach der Geburt unbedingt auf der Wochenstation verbringen sollte.