Urteil nach Prügelattacke gegen Partnerin: Angeklagter war im Drogenrausch | FLZ.de

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Veröffentlicht am 24.05.2025 07:00

Urteil nach Prügelattacke gegen Partnerin: Angeklagter war im Drogenrausch

Claas Werner, Vorsitzender Richter der 2. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth, erinnerte an die Schwere der Tat. (Foto: Manfred Blendinger)
Claas Werner, Vorsitzender Richter der 2. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth, erinnerte an die Schwere der Tat. (Foto: Manfred Blendinger)
Claas Werner, Vorsitzender Richter der 2. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth, erinnerte an die Schwere der Tat. (Foto: Manfred Blendinger)

Er hatte seine Freundin fast getötet, doch von ihm wurde keine Blutprobe genommen. Im Prozess sagt er, schuldunfähig gewesen zu sein. Es war ihm ohne Blutprobe nicht zu widerlegen.

„Es war eine so was von brutale Körperverletzung. Das ist einfach unfassbar, was da passiert ist“, sagt Richter Claas Werner zum Angeklagten. Und verkündet trotzdem ein mildes Urteil. Der 24-Jährige, der seine Partnerin über eine halbe Stunde verprügelt hatte, kommt mit zwei Jahren und neun Monaten Haft davon. Er behauptet, im totalen Drogenrausch gewesen zu sein.

Der Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth war voller Überraschungen. Am ersten Tag erfand das Opfer eine Lügengeschichte, um den Täter zu schützen. Die 24-Jährige tischte den Richtern die Mär vom großen Unbekannten auf, der sie nachts in ihrem Elternhaus aus einem Dorf im westlichen Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim übelst zugerichtet hatte. Der Angeklagte schwieg.

Am zweiten Tag gab die 24-Jährige ihre Lüge zu und sagte, dass der Angeklagte sie nur angriff, wenn er unter Drogen war. Das geschah mehrfach, dann holte sie die Polizei, aber eigentlich sei er ein ganz lieber Mensch, der Hilfe brauche, kein Gefängnis. Der Angeklagte brach sein langes Schweigen und schilderte das Geschehen ganz ähnlich.

Am Strafjustizzentrum am Landgericht Nürnberg-Fürth wird über eine schwere Gewaltattacke, die sich im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zugetragen hat, verhandelt.  (Foto: Manfred Blendinger)
Am Strafjustizzentrum am Landgericht Nürnberg-Fürth wird über eine schwere Gewaltattacke, die sich im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim zugetragen hat, verhandelt.  (Foto: Manfred Blendinger)

Nach Gewalt gegen junge Frau: Opfer räumt Lüge vor Gericht ein

Eine 24-Jährige hatte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth einen unbekannten Dealer als Täter erfunden. Nun sagt sie, ihr angeklagter Freund hat sie im Drogenrausch verprügelt.

Was er ihr in der Nacht zum 6. August 2023 angetan hatte, fasst der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer in einen Satz: „„Ihr Gesicht konnte man kaum noch als ihr Gesicht erkennen.“ Polizeibeamte stuften den Fall deshalb zunächst sogar als versuchtes Tötungsdelikt ein. Auf die Idee, eine Blutprobe vom mutmaßlichen Täter zu nehmen, kam aber weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft.

Es wäre leicht gewesen, er war eh schon im Rothenburger Krankenhaus zur Behandlung seiner eigenen Wunden, während sein Opfer auf der Intensivstation der Würzburger Uni-Klinik lag. Doch der junge Mann schien den Polizisten in den Stunden nach der Tat so klar im Kopf zu sein, dass sie keine Drogen in ihm vermuteten. Der Atemalkoholtest hatte nur 0,2 Promille ergeben.

Täter erzählt von Kokain und Cannabis

Mit einer Blutanalyse wäre klar, wie viel Drogen der Gewalttäter tatsächlich intus hatte. Ohne die objektiven Daten bleibt es allein ihm, von seinem angeblichen Konsum zu erzählen. Und der war gewaltig, wie der 24-Jährige gegenüber Gutachter Thomas Lippert ausbreitete. Der Psychiater gibt am fünften Verhandlungstag die Angaben des Angeklagten in der Untersuchungshaft ihm gegenüber wieder.

Was hat er über die Tage vor dem Tat erzählt? „Er sagte, er habe drei Tage durchgezogen und tagelang nicht geschlafen“, sagt der Gutachter. Bevor er nachts zuschlug, will er die ungewöhnlich große Menge von drei Gramm Kokain, dazu Cannabis, Whisky und Schnaps konsumiert haben. Er habe Stimmen gehört, massive Angst gehabt und in seiner Freundin den Teufel gesehen.

Vorstrafen wegen Gewalt

Damit, so der Psychiater, läge eine Schuldunfähigkeit vor. Ausführlich beschäftigt er sich mit der Frage, ob ein so massiver Drogenkonsum bei der Tat zu dem passen könnte, was über das Leben des jungen Mannes vorher bekannt ist. Thomas Lippert findet in den Akten und Krankheitsberichten manches, was für eine längere Drogensucht spricht, aber wenig, was diese in ihrer tatsächlichen Dimension nachvollziehbar macht. Bei dem Angeklagten, so der Psychiater, müsse man auch ohne Drogen ein impulsives Wesen konstatieren. Der 24-Jährigen hat bereits zehn Eintragungen im Zentralregister für Vorstrafen, darunter mehrere Gewalttaten.

Nach dem psychiatrischen Gutachten ist der Spielraum für die Richter drastisch geschrumpft. Vorsitzender Claas Werner lässt offen, ob die Kammer dem Angeklagten die ganze Geschichte glaubt. Hier gewinnt der Zweifel. „Wir können nicht ausschließen, dass sie schuldunfähig waren“, so der Richter. Das reicht, damit der Schläger für seine Schläge nicht bestraft werden kann.

Übrig bleibt nur ein fahrlässiger Vollrausch

Auch wenn diese lebensgefährlich waren, wie Staatsanwältin Christina Volk in ihrem Plädoyer betont. Sie erinnert daran, dass sich die junge Frau bewusstlos gestellt hat, in der Hoffnung, dass ihr Partner mit seiner Kanonade an Schlagen aufhört, und nur mit viel Glück überlebt hat.

Nicht schuldfähig, aber kein Freispruch, fordert die Staatsanwältin. Denn der Angeklagte hätte wissen müssen, dass er unter Drogen brutal werden kann. „Er hat weiter konsumiert, obwohl er sich des Risikos von Gewalttaten bewusst war.“ Damit liege der Tatbestand eines fahrlässigen Vollrausches vor. Die Staatsanwältin verrechnet damit auch eine noch ausstehende Reststrafe und die Tatsache, dass der Angeklagte unter Bewährung stand. Insgesamt verlangt sie vier Jahre und einen Monat Haft.

Opfer hält weiter zum Angeklagten

Verteidigerin Tamara Geis schließt sich ihr weitgehend an, hält aber drei Jahre Haft für angemessen. „Für mich ist es vor allem tragisch“, sagt Geis über zwei junge Menschen, die sich schon im Jugendalter kennen- und liebengelernt hätten. „Es ist eine außergewöhnliche Unterstützung, dass das Opfer verzeiht und meinem Mandanten weiter zur Seite steht.“

„Ich habe etwas ganz Schlimmes gemacht“, sagt der Angeklagte in seinem letzten Wort. Er bittet mit einer Drehung zu den Zuschauerbänken nicht nur seine Partnerin, sondern auch deren Mutter um Entschuldigung. „Es tut mir unendlich leid, dass Sie Ihre Tochter so gesehen haben.“ Die Mutter schaut mit unbewegtem Gesicht zurück.

Was sie von dem Paar hält, hat sie schon vorher gezeigt. Zwischen ihr und ihrer Tochter war am letzten Verhandlungstag Funkstille, auch beim Warten auf das Urteil, nur einen Meter voneinander in der ersten Zuschauerreihe, kein Blick, kein Gespräch, nur tiefes Schweigen.

Richter: „Sie haben sie übel zugerichtet“

Die Kammer bleibt noch unter dem Antrag der Verteidigerin, verhängt nur zwei Jahre und neun Monate Haft. Richter Claas Werner bemüht sich um Verständnis. Bei einer gefährlichen Körperverletzung geht der Strafrahmen bis zu zehn Jahren, aber bei einem fahrlässigen Vollrausch nur bis zu fünf Jahren. „Dieser Strafrahmen ist relativ gering“, so der Vorsitzende. Und da könne die Kammer nicht an den oberen Rand gehen, nachdem die 24-Jährige die Gewaltorgie mit kaum noch sichtbaren Verletzungen überlebt habe.

Es müssten beim Strafmaß noch Reserven für ein tödliches Ende bleiben, das hier nur durch sehr viel Glück nicht eintrat. „Sie haben sie übel zugerichtet“, sagt Claas Werner zu dem 1,90 Meter großen Mann. „Und sie hat immer noch die Tendenz, Sie in Schutz zu nehmen.“

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