Kurz vor dem Ziel ist ein Prozess gegen einen 24-Jährigen, der im Landkreis seine damalige Freundin schwer verprügelt hat. Wie schwer, zeigten am vierten Verhandlungstag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth die ärztlichen Berichte.
„Zustand nach Gewaltverbrechen“ ist die Diagnose der Uni-Klinik Würzburg überschrieben. In der Nacht zum 6. August 2023 brachte der Rettungsdienst eine junge Frau. Ihr äußerer Zustand ließ lebensbedrohliche innere Verletzungen vermuten. Im sogenannten Schockraum der Uni-Klinik wurde sie ebenso schnell wie umfassend untersucht. Nach den diversen Aufnahmen ihres Körpers stand fest: Keine Knochen gebrochen, kein Organ betroffen.
Die Frau kam dennoch auf die Intensivstation. Denn nicht nur ihr Gesicht war stark geschwollen, auch an anderen Stellen hatte sie Hämatome, dazu multiple Schnittverletzungen, Prellungen, beide Trommelfelle gerissen, ein dunkelblaues Auge. Nach der Intensivstation folgen zahlreiche Untersuchungen von Ohren- und Augenärzten, langsam heilen die Verletzungen ab.
Wer sie der Frau zugefügt hat, steht fest. Nach anfänglichem Schweigen und Leugnen legte der in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Vor einer Woche hatte er noch strahlend den Gerichtssaal betreten, mit einem breiten Lächeln für sein damaliges Opfer, das ihn dann zum Abschied fröhlich „Mein Schatz“ nannte. Jetzt sitzt sie wieder auf der Zuschauerbank, doch irgendetwas ist in der Woche zwischen den beiden zerbrochen. Der Angeklagte würdigt die Gleichaltrige keines Blicks, schaut demonstrativ auf die andere Seite, als er direkt an ihr vorbei von zwei Vollzugsbeamten zu seinem Platz geführt wird.
Dann betreten die beiden Berufsrichter und zwei Schöffen der Zweiten Strafkammer den Saal. Vorsitzender Claas Werner taucht kurz von seinem Stuhl ab und fischt nach ein paar Akten aus dem Stapel hinter ihm. Neben den ärztlichen Schreiben aus der Uni-Klinik Würzburg liest er einen Bericht der ANregiomed-Klinik Rothenburg vor. In diese war der Täter gebracht worden. Diagnose hier: „Eine oberflächliche Schürfwunde über der Beugeseite eines Daumens“. Ansonsten: „Keine weiteren Wunden.“
Es war also eine sehr einseitige Auseinandersetzung im ersten Stock, als unten Vater und Mutter ihre Tochter bei einer liebevollen Nacht wähnten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-Jährigen vor, seine Freundin mit ihrer Halskette gewürgt, sie gegen Möbel geschubst, über den Boden durch die Glassplitter eines zerbrochenen Spiegels geschleift und sie mit Fäusten eine halbe Stunde immer wieder geschlagen zu haben.
Ein Verhalten, das nahtlos in die lange Liste der Vorstrafen passt. Seit seinem 15. Lebensjahr kassierte der Angeklagte immer wieder Urteile wegen gezielter Gewalt. Keine spontanen Ausbrüche, sondern Taten mit Anlauf, mit einem Schlagring, mit Füßen und Fäusten, meist ohne Vorwarnung, einfach so, auch gegen Unbekannte, die ihm im falschen Moment über den Weg liefen.
Da spielt es kaum noch eine Rolle, dass die Polizei bei ihm nach der Tat einen Elektro-Schocker fand, der als Taschenlampe getarnt war. Die Geldstrafe über 3000 Euro hat der junge Mann noch nicht bezahlt, die knappe Hälfte ist offen, wie Vorsitzender Richter Claas Werner aus der nächsten Akte vorliest. Dann klappt Werner die Akten zu. „Das war’s dann schon wieder für heute“, schließt er den vierten Verhandlungstag.
Vor einer Woche hatte der Angeklagte zum Verhandlungsende darum gebeten, fünf Minuten mit seiner Freundin reden zu dürfen. Diesmal will er das nicht. Keine Bitte an den Richter, schweigend verlässt er den Saal, Blick nach unten auf die Fußfesseln. Er bespricht sich auf dem Gang mit seinem Anwalt, zwei Vollzugsbeamte stehen dabei. Seine Freundin schaut aus der Distanz ein paar Minuten zu, dann geht sie hin, sagt ein paar Sätze, dreht sich um und läuft zur Treppe.
Der Prozess wird am 22. Mai im Nürnberger Strafjustizzentrum fortgesetzt. Dann könnten die Plädoyers und das Urteil folgen.